Bürgermeister
von 1395 bis 1396
Mit Jacob von Rathenow nahm der nunmehr sechste Angehörige dieses alten Ratsgeschlechtes das Bürgermeisteramt wahr.
Wenige Jahre vor Beginn seiner Amtszeit, um 1390,
wurde auf Anweisung des Berliner Rats das "Berlinische Stadtbuch"
angelegt - eine für die heutige Zeit bedeutende historische
Quelle für Erkenntnisse über das mittelalterliche Berlin.
In vier Abschnitte gegliedert, enthält es die wichtigsten
Urkunden, Privilegien, Verwaltungsnormen, Zunftordnungen, Verzeichnisse
der städtischen Einnahmen sowie das geltende Stadtrecht.
Auch die Bedingungen für den Erwerb des Bürgerrechts,
Veränderungen in den jeweiligen Besitzverhältnissen,
Renten und Schuldverschreibungen wurden in das Stadtbuch eingetragen.
Gleichermaßen vermerkt sind Berliner Rechtsprechung und
Strafgesetzgebung. Im Teil "Buch der Übertretungen",
das als laufendes Verzeichnis der in Berlin verübten und
abgeurteilten Kriminalfälle geführt wurde, sind 135
Strafurteile samt Begründung bis zum Jahre 1448 festgehalten.
Die auf dem ältesten Rechtsbuch des deutschen
Mittelalters, dem "Sachsenspiegel", beruhende Berliner
Strafgesetzgebung sah äußerst harte Ahndungen vor:
gewöhnlicher Diebstahl wurde mit dem Strang, Kirchendiebstahl
mit dem Rad bestraft. Machten sich Frauen dieser Vergehen schuldig,
wurden sie lebendigen Leibes begraben. Mörder, Brandstifter,
Friedens- und Ehebrecher richtete man mit dem Schwert. Die wegen
Vergiftung, Fälschung und Zauberei Abgeurteilten endeten
auf dem Scheiterhaufen. Weitere Strafmittel waren Ausbrechen der
Augen, Abschneiden der Ohren, Braten in einer eisernen Küpe
und dergleichen mehr.
Gericht gehalten wurde auf oder an der Langen Brücke
(der heutigen Rathausbrücke). Der Berliner Richter und die
Schöffen aus Berlin und Cölln trafen sich hierzu alle
14 Tage mittwochs. Die Verhandlungen fanden in aller Öffentlichkeit
statt. Mit minderschweren Klagen und Bürgerangelegemheiten
befaßte man sich im gemeinschaftlichen Rathaus zweimal wöchentlich,
montags und sonnabends.
© Edition Luisenstadt, 1998
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