Jacob von Rathenow



Bürgermeister Wappen Jacob von Rathenow
von 1395 bis 1396

Mit Jacob von Rathenow nahm der nunmehr sechste Angehörige dieses alten Ratsgeschlechtes das Bürgermeisteramt wahr.

Wenige Jahre vor Beginn seiner Amtszeit, um 1390, wurde auf Anweisung des Berliner Rats das "Berlinische Stadtbuch" angelegt - eine für die heutige Zeit bedeutende historische Quelle für Erkenntnisse über das mittelalterliche Berlin. In vier Abschnitte gegliedert, enthält es die wichtigsten Urkunden, Privilegien, Verwaltungsnormen, Zunftordnungen, Verzeichnisse der städtischen Einnahmen sowie das geltende Stadtrecht. Auch die Bedingungen für den Erwerb des Bürgerrechts, Veränderungen in den jeweiligen Besitzverhältnissen, Renten und Schuldverschreibungen wurden in das Stadtbuch eingetragen. Gleichermaßen vermerkt sind Berliner Rechtsprechung und Strafgesetzgebung. Im Teil "Buch der Übertretungen", das als laufendes Verzeichnis der in Berlin verübten und abgeurteilten Kriminalfälle geführt wurde, sind 135 Strafurteile samt Begründung bis zum Jahre 1448 festgehalten.
Die auf dem ältesten Rechtsbuch des deutschen Mittelalters, dem "Sachsenspiegel", beruhende Berliner Strafgesetzgebung sah äußerst harte Ahndungen vor: gewöhnlicher Diebstahl wurde mit dem Strang, Kirchendiebstahl mit dem Rad bestraft. Machten sich Frauen dieser Vergehen schuldig, wurden sie lebendigen Leibes begraben. Mörder, Brandstifter, Friedens- und Ehebrecher richtete man mit dem Schwert. Die wegen Vergiftung, Fälschung und Zauberei Abgeurteilten endeten auf dem Scheiterhaufen. Weitere Strafmittel waren Ausbrechen der Augen, Abschneiden der Ohren, Braten in einer eisernen Küpe und dergleichen mehr.

Gericht gehalten wurde auf oder an der Langen Brücke (der heutigen Rathausbrücke). Der Berliner Richter und die Schöffen aus Berlin und Cölln trafen sich hierzu alle 14 Tage mittwochs. Die Verhandlungen fanden in aller Öffentlichkeit statt. Mit minderschweren Klagen und Bürgerangelegemheiten befaßte man sich im gemeinschaftlichen Rathaus zweimal wöchentlich, montags und sonnabends.

 

© Edition Luisenstadt, 1998
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