Bürgermeister
von 1414 bis 1415, 1416 bis 1417,
1418 bis 1419, 1420 bis 1421,
1422 bis 1423, 1424 bis 1425
Im Jahr des Amtsantritts Jacob Abels wurde vom Statthalter
der Mark Brandenburg, dem Burggrafen Friedrich VI., nach der Unterwerfung
der adligen Raubrittergeschlechter ein Landfriedensgesetz erlassen,
das alle kriegerischen Auseinandersetzungen in der Mark Brandenburg
unter Strafe stellte.Trotz dieses Verbots hielten Fehden und Straßenräubereien
weiter an. Besonders nachdem Burggraf Friedrich VI., der seit
1417 als Kurfürst Friedrich I. die Mark Brandenburg regierte,
seine Söhne Johann (bis 1437) und Friedrich (bis 1440) als
Statthalter für sein Land eingesetzt hatte, da ihn selbst
Reichsangelegenheiten mehr beschäftigten als die Mark, nahmen
die Übergriffe des märkischen Adels wieder zu. Raub
und Plündereienwaren waren damals für den Adel wesentliche
Einnahmequellen.
© Edition Luisenstadt, 1998
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