Altermann
von 1310 bis 1311
Drei Jahre vor der urkundlich erwähnten Amtszeit von Heinrich Uden hatten sich Berlin und Cölln zu einer Städteunion vereinigt. Ein aus den Räten beider Städte gebildeter Gesamtrat, dem zwölf Berliner und sechs Cöllner Ratsmänner angehörten, regelte von nun an alle außenpolitischen Angelegenheiten, das heißt die Beziehungen zum Landesherrn - einschließlich der an denselben zu leistenden Zahlungen - sowie zu anderen Städten, Erwerb und Verteidigung städtischer Rechte und Freiheiten, Bündnispolitik und Kriegführung. Für die Tagungen dieses gemeinsamen Rates wurde mit dem Bau eines dritten Rathauses begonnen. Hinsichtlich der inneren Belange blieben beide Städte aber nach wie vor selbständig: Eine jede hatte weiterhin ihren eigenen Rat samt eigenem Rathaus, eigenem Haushalt und eigenem Vermögen. Auch die Handwerkerinnungen blieben wie vordem getrennt. Ihre Übereinkunft ließen sich die Städte vom damaligen Landesherrn Markgraf Hermann bestätigen.
Heinrich Uden wird wie der mit ihm gleichzeitig regierende Johann Wiperti im Innungsbrief der Schlächter vom Jahre 1311 namentlich als Altermann genannt. In dieser Urkunde bestätigte der Rat von Berlin die Scharren - feste Verkaufsstände der Fleischer auf Straßen und Plätzen - als erblichen Besitz. Da die Anzahl der Verkaufsstände (die Scharren der Schlächter, die Bänke der Bäcker und Schuster sowie anderer Zünfte) festgelegt war - nur selten scheinen in dieser Zeit neue Verkaufsanlagen eingerichtet worden zu sein -, stellte das Recht auf einen Verkaufsstand eines der wertvollsten Familienvermögen dar.
1308/09 schlossen sich Berlin und Cölln mit
Frankfurt an der Oder, Neustadt Brandenburg, Salzwedel und anderen
Städten zum ersten märkischen Städtebund gegen
Gewalt und Unrecht zusammen. Wie notwendig eine solche Schutzgemeinschaft
war, erhellen Berichte von Historiographen, nach denen im Jahre
1309 großes Rauben, Morden und Brennen in der Mark herrschten.
© Edition Luisenstadt, 1998
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