Bürgermeister
von 1460 bis 1461
Heinrich Krewitz wurde nach nur einem Jahr Amtszeit von Johannes Blankenfelde abgelöst.
In der Zeit von 1435 bis Ende des Jahrhunderts erwarben
in Berlin etwa 1100 Personen das Bürgerrecht, darunter viele
Handwerker. Erlangung des Bürgerrechts war Voraussetzung
dafür, in der Stadt Handel, Gewerbe oder Ackerbau betreiben
oder ein Grundstück erwerbenzu können. Nur vollwertige
Bürger konnten darüberhinaus die städtischen Weiden,
Felder, Wiesen und Heiden, Forste und anderes mehr nutzen. Für
den Erwerb der Bürgerschaft war eine festgelegte Geldsumme
zu zahlen. Wahrscheinlich gehörte auch der Besitz eines Wohnhauses
in der Stadt zu den Voraussetzungen. Nach Ablegung des Bürgereides
vor dem Rat händigte man dem Betreffenden den mit der Eidesformel,
dem Ratssiegel und der Unterschrift des Stadtschreibers versehenen
"Bürger - Zettel" aus, das heißt die Bestätigung,
sich von nun an als vollwertiger Bürger betrachten zu dürfen.
Ausgeschlossen vom Erwerb des Bürgerrechts blieben u. a.
Tagelöhner, Dienstboten, Lastenträger und Betreiber
sogenannter unehrlicher Gewerbe wie Scharfrichter, Abdecker, Schäfer,
auch Müller und Musikanten. Handwerksgesellen hingegen -
nur wenige konnten es bis zum Meister bringen - durften das Bürgerrecht
erwerben.
© Edition Luisenstadt, 1998
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