Gerhard von Rathenow


Altermann/Bürgermeister Wappen von Rathenow
von 1328 bis 1329, 1331 bis 1332

Gerhard von Rathenow war nach seinem Vater Johann von Rathenow der zweite aus dieser angesehenen Ratsfamilie, der das oberste Stadtamt ausübte. Er und Otto von Buch (siehe daselbst) wurden 1331 in einer für die Woll- und Leineweber ausgestellten Urkunde erstmalig als Bürgermeister bezeichnet. Die Urkunde enthielt verschiedene Vorschriften für die in diesen Gewerken tätigen Gesellen und Lehrlinge. So sollten diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die an einem Tag mehr als drei Pfennige "verjubeltenn" oder Schuhe, Hemd oder Hosen vertranken. Strafe erwarteteauch jene, die bei zwei Meistern gleichzeitig, nach Ertönen der Vesperglocke und bei Licht arbeiteten, mit nackten Füßen oder im bloßen Hemd über die Straße gingen, mit Schauspielern oder Gauklern Würfel- und andere Spiele betrieben. Festgelegt war auch, daß an Begräbnissen von Gesellen und Lehrlingen zwölf Vertreter des Gewerkes teilzunehmen hatten.

 

© Edition Luisenstadt, 1998
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