Altermann/Bürgermeister
von 1328 bis 1329, 1331 bis 1332
Gerhard von Rathenow war nach seinem Vater Johann
von Rathenow der zweite aus dieser angesehenen Ratsfamilie, der
das oberste Stadtamt ausübte. Er und Otto von Buch (siehe
daselbst) wurden 1331 in einer für die Woll- und Leineweber
ausgestellten Urkunde erstmalig als Bürgermeister bezeichnet.
Die Urkunde enthielt verschiedene Vorschriften
für die in diesen Gewerken tätigen Gesellen und Lehrlinge.
So sollten diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die an
einem Tag mehr als drei Pfennige "verjubeltenn" oder
Schuhe, Hemd oder Hosen vertranken. Strafe erwarteteauch jene,
die bei zwei Meistern gleichzeitig, nach Ertönen der Vesperglocke
und bei Licht arbeiteten, mit nackten Füßen oder im
bloßen Hemd über die Straße gingen, mit Schauspielern
oder Gauklern Würfel- und andere Spiele betrieben. Festgelegt
war auch, daß an Begräbnissen von Gesellen und Lehrlingen
zwölf Vertreter des Gewerkes teilzunehmen hatten.
© Edition Luisenstadt, 1998
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