Albert Rathenow



Bürgermeister Wappen Hans von Rathenow
von 1368 bis 1369, 1370 bis 1371,
1372 bis 1373, 1374 bis 1375

Mit Albert Rathenow stand das nunmehr fünfte Mitglied dieser wohlhabenden Patrizierfamilie an der Spitze Berlins. Als Bürgermeister ist er ab 1368 nachweisbar. Offenbar muß er diese Funktion bereits am 5. März des genannten Jahres innegehabt haben, da er und der gleichzeitig mit ihm regierende Bürgermeister Wilhelm Rhode an diesem Tag mit Vollmacht der übrigen Ratsmitglieder sowie der Bürgerschaft Berlins einen Schiedsvertrag mit dem Archidiakon (Stellvertreter des Bischofs) Heinrich von Lebus abschlossen. Vor seiner Wahl zum Stadtoberhaupt hatte Albert Rathenow mehrere Jahre lang im Rat das Amt des Kämmerers versehen.

Kaiser Karl IV. hatte, als er sich Anfang Oktober 1365 von Markgraf Otto aus dem Hause der Wittelsbacher für die Dauer von sechs Jahren die Verwaltung der Mark übertragen ließ, landfremde Statthalter und Räte damit betraut. Dagegen lehnten sich die Stände, die durch die landesherrliche Finanzpolitik in außerordentliche Bedrängnis geraten waren, im Sommer 1368 offen auf und erzwangen die Teilnahme märkischer Herren und Städte an der Landesregierung. Eine führende Rolle spielte dabei auf Betreiben Albert Rathenows die Stadt Berlin.

Das Verhältnis zwischen Albert Rathenow und den übrigen Ratsmitgliedern war jedoch keineswegs ungetrübt. Bereits in seiner Zeit als Kämmerer wurden er und sein Freund Tile Wardenberg, Bürgermeister zu Cölln, beschuldigt, den zweiten Schlüssel zur Stadtkasse widerrechtlich in ihren Besitz gebracht zu haben und sich damit ohne Geheiß und Wissen der anderen Ratsherren Zugang zu dieser verschafft zu haben.

In seiner Eigenschaft als Bürgermeister warf man ihm Eigenmächtigkeit, Mißachtung von Ratsbeschlüssen und Schüren von Zwietracht zwischen Rat und Bürgergemeinde vor. Den Unmut des Rates mag wohl auch der Umstand hervorgerufen haben, daß Albert Rathenow und Tile Wardenberg ihrerseits in aller Öffentlichkeit den Rat bezichtigt hatten, sich zu bereichern, eine verfehlte Steuerpolitik zu betreiben, sich widerrechtlich Vermögens- bzw. Rechtstitel anzueignen und anderes mehr.

Die Vergehen Albert Rathenows und die seines Freundes Tile Wardenberg wurden knapp zwei Jahrzehnte später in das 1391 angelegte Berliner Stadtbuch eingetragen. Gegen ersteren sind im sogenannten Buch der Übertretungen sechs, gegen letzteren 11 Beschuldigungen aufgeführt.

Den Reichtum der Familie Rathenow noch um 1375 weist das zu dieser Zeit angelegte Landbuch der Mark Brandenburg aus: Sie bezog in dem genannten Jahr aus ihren dörflichen Besitztümern 18 Mark Silber, das heißt mehr noch als die überaus wohlhabende Ratsfamilie Blankenfelde.

 

© Edition Luisenstadt, 1998
www.luise-berlin.de