Durchführungsbestimmungen (gekürzt, neue Numerierung)
  1. Die mit einem Goethepreis zu bedenkenden »hervorragenden Leistungen auf dem Gebiet der Kunst und Wissenschaft, die von besonderer Bedeutung für die Stadt Berlin sind«, können in einer Einzelleistung oder im Gesamtwerk eines Wissenschaftlers oder Künstlers gegeben sein.
  2. Das Recht auf Vorschläge von Anwärtern für die Verleihung der Goethepreise steht den demokratischen Parteien und Organisationen von Groß-Berlin zu.
  3. Zur Begutachtung der eingegangenen Anträge wird eine Kommission gebildet, zu welcher gehören:
    1. der Leiter der Abteilung Volksbildung (oder sein Vertreter) als Vorsitzender,
    2. der Leiter des Hauptschulamtes,
    3. der Leiter des Hauptamtes Wissenschaft und Kunst,
    4. fünf Vertreter der demokratischen Parteien,
    5. ein Vertreter des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes Groß-Berlin,
    6. ein Vertreter der Freien Deutschen Jugend,
    7. ein Vertreter des Demokratischen Frauenbundes Berlin,
    8. ein Vertreter der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes,
    9. ein Vertreter des Kulturbundes,
    10. ein Vertreter der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft Groß-Berlin
    11. fünf vom Magistrat von Groß-Berlin, Abteilung Volksbildung, zu berufende Fachleute auf dem Gebiet der Wissenschaft, bildendenden Kunst, Literatur, darstellenden Kunst und Musik.
  4. Diese Kommission empfiehlt dem Magistrat von Groß-Berlin drei von den eingereichten Vorschlägen (unter Kennzeichnung als zur Klasse 1, 2 oder 3 gehörig) zur Verleihung.
  5. Das Gutachten der Kommission wird durch den Vorsitzenden unter Angabe des Stimmenverhältnisses dem Oberbürgermeister unterbreitet, der darüber eine Beschlußfassung des Magistrats von Groß-Berlin herbeiführt. Der Magistrat von Groß-Berlin ist dabei an das Gutachten der Kommission nicht gebunden.
  6. Der Verkündung der Preisträger erfolgt jeweils am Geburtstag Goethes durch den Oberbürgermeister.

Berlin, den 28. Februar 1950.
Der Magistrat von Groß-Berlin
Abteilung Volksbildung

 

© Edition Luisenstadt, 1998,         Stand: 18. August 2000      www.berlin-ehrungen.de