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Hainer Weißpflug
7. Oktober 1727: Per Edikt Hecken statt Zäune Friedrich Wilhelm I. (1688-1740) war vom ersten Tage seines Regierungsantritts
an (1713) bemüht, die noch immer fühlbaren
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wie zahlreiche Edikte und Befehle des Königs beweisen. Bereits im Jahr seines
Regierungsantritts erläßt er eine Verfügung
über die Pflege des Obstbaus und der
Baumzucht, am 21. Juni 1719 folgt ein Edikt, in dem
er seine Unzufriedenheit mit der Durchführung seiner Befehle bekundet. Um den Mangel an Bäumen zu beheben, befiehlt er allen Gemeinden des Landes, Plätze
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65 Novitäten
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Untertanen alljährlich eine gewisse
Anzahl von Weiden pflanzen.
Mit dem Edikt vom 7. Oktober 1727 befiehlt Friedrich Wilhelm I., in den Dörfern statt der gebräuchlichen Holzzäune lebendige Hecken von Schwarzdorn und ähnlichen Straucharten anzulegen. Die Anlage fester Holzzäune um die Gehöfte verlangte zwangsläufig eine große Menge Holz. Holz aber war knapp. Immer wieder hatten sich schon die Kurfürsten mit diesem Problem beschäftigt. Vor allem der Holzbedarf der rasch wachsenden Bevölkerung Berlins veranlaßte die Herrscher, Holzordnungen zu erlassen, um Diebstähle zu unterbinden und die Brennholzversorgung zu sichern. So liegt nahe, daß anstelle der Holzzäune Hecken von Schwarzdorn und ähnlichen Straucharten angelegt werden sollten, um den Holzbedarf in Grenzen zu halten. Hecken schützen Gebäude und Gärten auch viel besser als Lattenzäune vor dem überall in Berlin und seinem Umland anzutreffenden Sand, den der Wind über die wertvollen Äcker und Gärten wehte und dadurch ihren Ertrag vernichtete oder senkte. Dieses Ziel wird auch im Zusammenhang mit der Maulbeerbaum- und Seidenraupenzucht deutlich, die einen besonderen Stellenwert in Friedrich Wilhelms Plänen zur wirtschaftlichen Entwicklung Preußens hatte. Als er den Bitten französischer Einwanderer um Anweisung von wüsten Plätzen zur Anlage von Maulbeerplantagen ent | sprach und Plätze im Tiergarten freigab, stellten die Siedler den Antrag auf sechs Morgen Fichtengehölz. Sie benötigten es für Einzäunungen der Plantagen zum Schutz vor dem Wild aus dem Tiergarten. Darauf antwortete Friedrich Wilhelm I.: »Betreffend das von den Frantzosen und Orangeois Verlangte Holtz halten wir nicht nöthig selbiges Ihnen gegen Erlegung der Taxe zu accordiren, zumahlen dann, wann Sie, wie es in Braband und anderen orten üblich ist, umb Ihre plantage Graben aufwerffen und selbige oben auf mit Dornen und anderem Buschwerk bepflanzten, Sie mit der Zeit eine lebendige beständige Hecke gewinnen ...« (Bogdan Krieger: Das königliche Schloß Bellevue bei Berlin, Berlin 1906, S. 11/12) | ||||
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© Edition Luisenstadt, Berlinische Monatsschrift Heft 10/1996
www.berlinische-monatsschrift.de