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Kurt Wernicke
Ein Frieden ohne Annexionen und Kontributionen

Zum 80. Jahrestag des Friedens von Berlin

Friedensschlüsse, die nach dem Ort ihrer Unterzeichnung in die Geschichte einzugehen pflegen, haben Berlin im Laufe seiner Geschichte eher gemieden. Trotz ihrer rund 800-jährigen Vergangenheit kann sich die Stadt nur zweier »Frieden von Berlin« rühmen. Der erste wurde am 28. Juli 1742 unterzeichnet: Er beendete den Ersten Schlesischen Krieg zwischen Preußen und dem Habsburgerreich und brachte Preußen den größten Teil des bis dato habsburgischen Schlesiens sowie die Grafschaft Glatz ein. Dieser Frieden veränderte bedeutend das Kräfteverhältnis im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, begründete den mehr als ein Jahrhundert währenden preußisch-österreichischen Dualismus und fand rühmenden Eingang in preußische wie später in deutsche Geschichtsbücher.
     Der zweite wurde am 25. August 1921 abgeschlossen, beendete den aus dem Ersten Weltkrieg herrührenden Kriegszustand zwischen den USA und dem Deutschen Reich, erregte bei seiner Unterzeichnung wenig Aufmerksamkeit und ist heute so gut wie vergessen.

Dennoch ist es angebracht, seiner zu gedenken: Mit der nüchternen Geschäftsmäßigkeit, die seinem Abschluss vorausging und auf besondere Gesten zur moralischen Abstrafung der unterlegenen Seite verzichtete, stand er im bemerkenswerten Gegensatz zu der giftigen und emotional aufgeputschten Atmosphäre, in der der Versailler Friedensvertrag zwischen seiner Präsentation am 7. Mai und seiner Unterzeichnung am 28. Juni 1919 weniger verhandelt als eher doch diktiert worden war.

Scharfer Widerstand im US-Senat

Obgleich Präsident Woodrow Th. Wilson (1856-1924) den Friedensvertrag von Versailles zwischen den 27 »alliierten und assoziierten Mächten« und dem Deutschen Reich unterzeichnet und damit auch zugleich den Beitritt der USA zu dem zu schaffenden Völkerbund vollzogen hatte, war das Vertragswerk im US-Senat bei der Ratifizierungsdebatte im September auf scharfen Widerstand gestoßen. Schon am 19. August war Wilson vom republikanischen Senator Porter J. McCumber (1858-1933) recht harsch befragt worden, ob denn überhaupt 1917 an eine Vermeidbarkeit der amerikanischen Kriegserklärung an Deutschland zu denken gewesen sei - und der strahlende Sieger Wilson war in die Falle getappt und hatte im Interesse einer Zustimmung des Senats zu seinem ersehnten Lebensziel »Völkerbund« zugegeben, dass er im Hinblick auf dessen angestrebte

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Geburt auf eine Kriegserklärung an Deutschland bestanden hätte, selbst wenn von deutscher Seite nicht der als Aggression eingeschätzte uneingeschränkte U-Boot-Krieg begonnen worden wäre. (Anmerkung des Autors: Tatsächlich kommt dann ein am 26. Juni 1936 von einem Ausschuss des Senats unter Gerald P. Nye (1892-1971), als Frucht zweijähriger Untersuchungen vorgelegter Report zu dem Schluss, das New Yorker Bankhaus Morgan habe 1914 bis 1916 mit seinen Operationen zu Gunsten Englands und Frankreichs die USA-Finanzen so tief in den europäischen Krieg verstrickt, dass eine Niederlage der beiden Schuldner eine tiefe Wirtschaftskrise in den USA ausgelöst hätte; die USA-Regierung habe daher Anfang 1917 gar keine Handlungsfreiheit mehr gehabt, ihr Land aus dem Krieg herauszuhalten!)
     Mit dem präsidialen Eingeständnis und dem daraus resultierenden tiefen Misstrauen gegen Präsidenten-Alleingänge im Hinterkopf ritt Senator Philander K. Knox (1853-1921) als anerkannter Experte für Außenpolitik - war er doch 1909 bis 1913, also zu einer Zeit bester deutsch-amerikanischer Beziehungen, US-Außenminister gewesen - im September im Außenpolitischen Ausschuss des Senats eine fulminante Attacke gegen den Versailler Frieden: Der messe Deutschland Strafen zu, die das Völkerrecht verletzten!
Er sehe nicht ein, weshalb die USA Deutschland einen Vertrag auferlegen sollten, dessen Bedingungen selbst unter amerikanischen Diplomaten als undurchführbar gälten. Angesichts des Versailler Friedensvertrags brachte Knox in Erinnerung, dass Wilson bei seinem Werben um die Zustimmung des amerikanischen Kongresses zur Kriegserklärung an das Deutsche Reich im April 1917 erklärt habe, Kriegsziel der USA sei, die autokratische Macht der Hohenzollern und der deutschen Militärclique zu stürzen und das deutsche Volk in die Lage zu versetzen, selbst über sein Schicksal zu bestimmen. Dieses einzige Kriegsziel der USA sei ja nun mit dem November 1918 erreicht worden. Knox würdigte auch die Haltung der Deutsch-Amerikaner im Kriege. Sie seien mit der Überzeugung in den Kampf gezogen, dass dies letztendlich nur zum Besten ihrer deutschen Blutsverwandten geschehe - aber stattdessen seien Friedensbedingungen auferlegt worden, die das deutsche Volk nie erfüllen könne. Knox schlug einen Sonderfrieden mit Deutschland vor, der auf Entschädigungsansprüche verzichte und statt derer für Kredite an Deutschland sorge. Auf den Punkt brachte Knox seine Auffassung mit der Betonung des A und O seiner außenpolitischen Konzeption: Die USA »müssen aus dem Kriege gehen, wie sie in den Krieg gezogen sind: frei, unabhängig und als Herren ihres Schicksals«.
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Es war gerade diese damals traditionelle Haltung der amerikanischen politischen Eliten, die Wilsons Vorhaben der Verankerung der USA in das Versailler Vertragswerk (das ja in seinem Teil I die Völkerbundsatzung enthielt) auf so heftigen Widerstand stoßen ließ. Die Völkerbundsidee mit ihrem Sanktions- und Interventionsrecht verstieß aus der Sicht der mehrheitlich isolationistisch denkenden US-Politiker gegen die seit 1823 gültige Monroe-Doktrin, diesen Eckpfeiler amerikanischer Interessenlagen: keinerlei Einmischung europäischer (Groß-) Mächte auf dem amerikanischen Doppelkontinent südlich der Vereinigten Staaten hinzunehmen, der ihnen als natürlicher Hinterhof der USA galt.
     Als der Senat dann im September begann, sich mit dem Bericht seines Außenpolitischen Ausschusses zu beschäftigen, hatte er über mehr als ein Dutzend Abänderungsvorschläge und Vorbehalte zu diskutieren, die der Ausschuss empfohlen hatte. Sie betrafen zuhauf Bedenken gegen die Verpflichtungen, die die USA als Mitglied des Völkerbunds zu übernehmen hätten. Am 19. November wurde diesen Vorbehalten mit 51:41 Stimmen zugestimmt.
     Da ergab sich nun die Frage, wie denn die USA den Kriegszustand mit Deutschland angesichts ihres Ausscherens aus der Front der in Versailles vereint gewesenen »alliierten und assoziierten« Unterzeichner beenden wollten.
Konsequenterweise stellte Senator Henry Cabot Lodge (1850-1924) gleich nach der Abstimmung den Antrag auf Beendigung des Kriegszustandes mit Deutschland durch einen gemeinsamen Beschluss beider Häuser (Senat und Repräsentantenhaus) des Kongresses unter Übergehung des Präsidenten.
     Doch zunächst einmal lehnte der Senat am 19. März 1920 den Beitritt der USA zum Versailler Frieden komplett ab. Daraufhin ergriff das Repräsentantenhaus die Initiative und beschloss am 9. April, den ja de facto beendeten Krieg (der Versailler Vertrag war am 10. Januar nach seiner Ratifizierung durch die dafür vorgesehene Mindestzahl von Unterzeichnern in Kraft getreten) durch Annahme des Antrags Lodge auch de jure zu beenden und Deutschland eine Frist von 45 Tagen für die Unterzeichnung zu setzen. Wegen letzterer Klausel nahm der Senat den Beschluss nicht zur Debatte an und stellte ihm am 15. Mai einen von Knox und Lodge eingebrachten entgegen, der auf Fristen und Strafandrohungen verzichtete und mit 43:38 den Senat passierte.
     Der wurde am 21. Mai vom Repräsentantenhaus bestätigt. Einem »Frieden von Berlin« schon im Sommer 1920 hätte damit nichts im Wege gestanden - wäre nicht der zutiefst verärgerte Präsident Wilson mit seinem Veto dazwischen gefahren. Damit war klar, dass das ganze Problem bis nach der anstehenden Präsidentenwahl im November 1920 warten musste.
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Weltpolitik als Wirtschaftspolitik

Aus dieser Wahl ging die Republikanische Partei mit ihrem Kandidaten Warren G. Harding (1865-1923) siegreich hervor, und damit war der Weg frei für die Abkehr von einer US-Politik, die während Wilsons zweiter Präsidentschaft - wenigstens argumentativ - nicht mehr amerikanisch-traditionell pragmatisch, sondern ideologisch bestimmt gewesen war. Hardings und der Republikaner Aufmerksamkeit richtete sich auf die Rückzahlung der Schulden, die von 1914 bis 1918 europäische Staaten (und das hieß im Klartext: die Alliierten!) bei den USA angehäuft hatten. So kam wieder eine weitere prinzipielle Sicht ins Spiel, die der politischen Klasse der USA seit deren Aufstieg zur industriellem Weltmacht wesenseigen war: Weltpolitik vorrangig als Weltwirtschaftspolitik zu begreifen. Und die Deutschland durch den Versailler Frieden aufgebürdeten Verluste und Lasten bargen zweifellos die Gefahr in sich, dass mit der Ausplünderung der deutschen Wirtschaftskraft ein wichtiges Potenzial für die europäische Ökonomie darniederliegen würde - was der wirtschaftlichen Gesundung Europas (und damit der Abtragung der Schulden an die USA) sehr hemmend im Wege stehen musste.
     Dazu kam nun noch, dass Anfang Mai 1921 die im Versailler Vertrag fixierte alliierte Reparationskommission den Deutschen ein Ultimatum stellte, die de facto von Briten und Franzosen ausgehandelte riesige

Reparationssumme von 132 Mrd. Goldmark zu akzeptieren oder eine Besetzung des Ruhrgebiets zu provozieren - ein Vermittlungsvorschlag der pragmatischen Amerikaner, die die Folgen eines solchen Aderlasses für die deutsche und europäische Wirtschaft einkalkulierten (am 30. April hatte der Senat für die Freigabe der 1917 beschlagnahmten deutschen Privatvermögen votiert, und Senator William E. Borah (1865-1940), hatte in der Debatte den Versailler Frieden angeklagt, Europa in die Armut zu treiben und naturgemäß »chronische revolutionäre Ideen« wach zu halten), wurde in London und Paris vom Tisch gewischt. Das wirkte sich natürlich in den USA aus: Nach einer Positionsabstimmung zwischen beiden Häusern des Kongresses verabschiedete dieser am 2. Juli 1921 die von den Senatoren Knox und Stephen G. Porter (1869-1930) eingebrachte Entschließung, mit der der Kriegszustand mit Deutschland beendet werden sollte. Sie enthielt kein Wort über deutsche Reparationen an die USA, behielt sich aber alle rechtlichen Möglichkeiten zur Stellung von Ersatzansprüchen amerikanischer Bürger für durch deutsche Schuld zwischen dem 31. Juli 1914 und dem 11. November 1918 erlittene Verluste vor.
     Schon zwei Tage später stimmte Präsident Harding der Entschließung zu, und der Weg zu einem förmlichen Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich war frei.
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In typisch amerikanischer Manier gingen die USA die nun nötigen Schritte an. Sie hatten seit Dezember 1919 in Berlin einen »Commissioner« sitzen, der sich als privater Beobachter bezeichnete, aber die notwendigsten Verbindungen mit höchsten Stellen der Reichsregierung hielt. Das war Ellis L. Dresel (1865-1925) - ein Rechtsanwalt aus Boston, der von 1915 bis 1917 als Attaché an der US-Botschaft in Berlin zu Gunsten englischer Kriegsgefangener gewirkt, dann an der US-Vertretung in Bern gearbeitet hatte und schon Ende 1918 wieder in Berlin aufgetaucht war. 1919 hatte er zu der amerikanischen Friedensdelegation in Paris gehört und im April dem deutschen Außenminister Ulrich von Brockdorff-Rantzau (1869-1928) in Wilsons Auftrag zugetragen, dass die USA wärmste Sympathien für Deutschland hätten und alles daran setzen würden, dessen Wiederaufbau und wirtschaftliche Gesundung zu fördern - was ihn zwei Jahre später nicht daran hinderte, gerade das abzustreiten und Brockdorff-Rantzau schlankweg als Lügner zu bezeichnen.
     Dresel hatte deutsche Vorfahren, sprach gut deutsch und hatte bei Lippe sogar noch Verwandte wohnen. Er war es, der am 24. März 1920 dem damaligen Außenminister Hermann Müller (1876-1931) ein Memorandum des Weißen Hauses überreichte, das die Reichsregierung zum Scheitern des Kapp-Putsches beglückwünschte.
     Für das seit 10. Mai im Amt befindliche Kabinett des Reichskanzlers Joseph Wirth (1879-1956)
gab es keinen Grund, an dem amerikanischen Angebot eines Friedensvertrags auf der Basis der Kongress-Resolution vom 2. Juli noch herumzukritteln - zumal Dresel zwischen Mitte Juli und Mitte August etliche Treffen mit Wirths Außenminister Heinrich Rosen (1856-1936) hatte, in denen auch deutsche Formulierungswünsche für den Schlusstext berücksichtigt wurden. Die Reichsregierung befasste sich in ihren Kabinettsitzungen vom 5. und 20. August mit dem Vertragstext und gab dann grünes Licht für die Unterzeichnung. Der schließlich am 25. August signierte Friedensvertrag bestand neben einer Präambel nur aus ganzen drei Artikeln. Er nahm in beiden Teilen ausdrücklich, ja zum Teil wörtlich, Bezug auf die Kongress-Resolution vom 2. Juli, legte - wie diese - Wert auf die Feststellung, dass sich die USA alle Rechte aus dem Versailler Vertrag vorbehielten, schloss aber detailliert alle dort niedergelegten Verpflichtungen auf Beteiligung an internationalen Maßnahmen aus, die nicht den Beifall der US-Legislative finden würden.
     Das war ohne Bedenken genau so brutal egoistisch formuliert, wie es auch gemeint war. Und das schloss auch keine Distanzierung von dem bei den Deutschen so viel Wut auslösenden Versailler Artikel 231 ein, der Deutschland und seinen Verbündeten die Urheberschaft am Weltkrieg zuschrieb - aber, für die Deutschen psychologisch wichtig, diese »Kriegsschuld« wurde auch nicht eigens betont.
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Und explizit im Widerspruch zum rachsüchtigen Geist von Versailles stand die Formulierung in Artikel II, wonach die USA, wenn sie die im Versailler Vertrag erwähnten Rechte und Vorteile für sich in Anspruch nähmen, dies in einer Weise tun würden, »die mit den Deutschland nach diesen Bestimmungen zustehenden Rechten in Einklang steht«. Von deutscher Seite unterschrieb Außenminister Rosen, ein Berufsdiplomat kaiserlicher Schule, während Dresel sich bescheiden wiederum nur als »Commissioner« präsentierte.
     Die Ratifizierung des Friedens von Berlin war in beiden Ländern eine unspektakuläre Angelegenheit: Der US-Senat stimmte am 18. Oktober mit Zwei-Drittel-Mehrheit dafür; ein in der Debatte eingebrachter Antrag des Senators David I. Walsh (1875-1946) auf einen Zusatzartikel, demzufolge die USA zusammen mit anderen Mächten Deutschland vor unprovozierten Angriffen schützen sollten (ein Hieb gegen Frankreich mit seinen wiederholten Drohungen und Aktionen bezüglich einer Besetzung rechtsrheinischen Gebiets; aber evtl. auch gegen Polen, dem eben erst im Widerspruch zum Ergebnis der oberschlesischen Volksabstimmung vom Völkerbundsrat der wirtschaftlich wichtigste Teil des Abstimmungsgebietes zugeschlagen worden war) fand allerdings im Sinne des Isolationismus keine Mehrheit.
     Am 21. Oktober unterzeichnete Präsident Harding das Dokument. Der Reichstag erledigte die erste bis dritte Lesung des Gesetzes zur Ratifizierung in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 30. September.
Ein einziger Diskussionsredner hatte sich zum Wort gemeldet: Walter Stoecker (1891-1939) von der KPD-Fraktion. Er nutzte die Gelegenheit u. a. zu einer Attacke gegen die New Yorker Bankfürsten und Börsenkönige, die er - nicht ganz ohne Grund - als die eigentlichen Sieger des Weltkrieges ausmachte. Am 12. November wurden die Ratifikationsurkunden ausgetauscht. Das Deutsche Reich und die USA unterhielten im Ergebnis des Friedens von Berlin wieder normale Beziehungen, und Dresel wurde nun offiziell »Geschäftsträger«, bevor er im April 1922 durch Botschafter Alanson B. Houghton (1863-1941) abgelöst wurde.

Literatur:
- Schultheß' Europäischer Geschichtskalender, 1919, 1920, 1921, 1936
- Ernst Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. VII, Stuttgart/ Berlin/ Köln/ Mainz 1984
- Akten der Reichskanzlei, Weimarer Republik: Die Kabinette Wirth, Bd. 1, Boppard 1973
- Akten zur deutschen auswärtigen Politik 1918-1945, Serie A (1918-1925), Bd. I - V, Göttingen 1982-1987
- Verhandlungen des Deutschen Reichstags, 1. Wahlperiode, Stenografische Berichte (Bd. 351)
- Foreign Relations of the United States.
- Herbert Hoover Presidential Library, West Branch/ IA, USA, Papers of Frank Mason (mit Dank an Bernard A. McIlhany, Lebanon/ GA, USA, für die Vermittlung)

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© Edition Luisenstadt, Berlinische Monatsschrift Heft 7-2/2001
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