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Dietrich Nummert
Zwei verschiedene Handwerke

Der Scharfrichter Gustav Ludwig Völpel (1901-1959)

Wenige Monate nach dem 8. Mai 1945 beriefen Vertreter der vier Besatzungsmächte einmütig einen Scharfrichter, Nachrichter genannt. Den Posten erhielt der Filmkopierer und Lagerarbeiter Gustav Ludwig Völpel, nach den verfügbaren Urkunden geboren am 23. Februar 1901 in Goletow, Kreis Lutzk, Westpreußen.1) Vielleicht hatte man seiner Bewerbung deshalb stattgegeben, weil er wegen Wehrkraftzersetzung zum Tode, in 2. Instanz zu 15 Jahren Zuchthaus begnadigt, danach im KZ Dachau inhaftiert war.
     Über das Vorleben des Scharfrichters war wenig bekannt. Der Eintrag in der Einwohnermeldekartei, Rubrik Beruf, lässt vermuten, daß er zu Beginn seines Berlinaufenthaltes, etwa ab 1918, als Lagerarbeiter tätig war. Danach hatte er bis 1939 als Filmkopierer bei der Ufa in Babelsberg eine Anstellung. Da in mehreren Zeitungsartikeln berichtet wurde, er habe auf dem Berliner Alexanderplatz Lose verkauft, könnten wir folgern, ihm sei der Verdienst bei der Ufa zu knapp gewesen.


G. L. Völpel, gezeichnet vom Wulf Beil

Seinen 37. Geburtstag hatte er bereits gefeiert, als er die siebzehn Jahre jüngere,2) hübsche Martha Stanitzka kennenlernte und heiratete. Die junge Frau stammte aus Teichwalde, Kreis Guttentag in Oberschlesien, wo sie am 29. Juli 1918 geboren worden war. Später wird es heißen, sie habe »angeschafft«. Bewiesen allerdings ist das ebenso wenig wie vieles Andere. Wo das Paar, das bald um zwei Kinder auf ein Quartett angewachsen war, gewohnt hat, muss offen bleiben3). Die meisten Zeitungen nannten die Gabelsbergerstraße 7 als Wohnadresse, aber hier lebten sie erst seit 1945.4)
     Gustav Völpels Jahre von 1939 bis 1945 bleiben ohnehin undurchsichtig. Daran hat die Berichterstattung gewiss ihren Anteil.

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Zu viele Nachrichten basierten auf oberflächlichen Recherchen, man schrieb, was man hörte, und das ließ sich dann wörtlich fast übereinstimmend in mehreren Blättern lesen. Er soll sich etwa auf dem Alexanderplatz lautstark und »sturzbesoffen, wie so häufig, ... über die Regierung Hitlers und deren Unfähigkeit, die sozialen Probleme zu lösen«5) geäußert haben, weshalb er verhaftet und zu langjähriger Freiheitsstrafe verurteilt worden sei. Eine Variante dieser Darstellung lautete, er sei 1939 nach dem Überfall Deutschlands auf Polen zur Wehrmacht einberufen worden, habe das Regime heftig kritisiert, sei denunziert, daraufhin angeklagt, zum Tode verurteilt und schließlich zu 15 Jahren »Z« begnadigt worden. Wieder andere hatten gehört, er sei in das Strafbataillon 999 gesteckt worden, wo er sich erneut aufmüpfig gezeigt habe, weshalb die Nazis ihn zu KZ-Haft verurteilt hätten.
     Dass er 1945 sehr rasch die Anerkennung als Opfer des Faschismus (OdF) erhielt, ist auch nicht gerade aussagekräftig. Obwohl der KZ- Aufenthalt Völpels sicher ist, sollten wir bedenken, welche Schwierigkeiten die seinerzeit mit solcherart Prüfungen befassten Leute hatten, nicht nur eine Inhaftierung, sondern ihren Anlass zu ermitteln und zu bescheinigen. Vergessen wir nicht, es war ja auch die Zeit der geschickten Lügner. Und eine OdF- Bescheinigung öffnete Türen, ebnete Wege. Die Wohnung in der Gabelsbergerstraße 7, eine »Pg- Wohnung«, erhielt das Ehepaar 1945 zugeteilt, »zwei Zimmer, Küche, Kammer und Bad mit Toilette«, die Möbel stammten vom Bergungsamt.6)
Völpel erhielt einen weiteren Ausweis, den als Angestellter des Justizvollzugs. Dieser beinhaltete die Lizenz zu töten (wie es neuerdings heißen würde), er durfte und musste einem zum Tode Verurteilten das Leben nehmen. Die Werkzeuge dazu übergab man ihm, Fallbeil und Henkersbeil. Die Guillotine, hieß es, stammte aus dem Paris zur Zeit der Französischen Revolution, das Beil soll früher der Henker von Breslau geschwungen haben. Völpel übte mit dem einen, machte sich mit der anderen vertraut. Jahre später werden Zeitungen darüber berichten, wie euphorisiert er war, wie sehr er darauf brannte, endlich Rache an jenen Nazis nehmen zu können, die ihn denunziert, eingesperrt hatten. Falls Rache wirklich Völpels Motiv war, sagt dieser Umstand einiges über seinen Charakter. Rache ist primitiv, immer und überall, und als Motiv für das Tun eines Scharfrichters - das Wort betont ja auch, dass er »Richter« sein soll - verbietet es sich eigentlich, denn was die Stellung Völpel zu tun auftrug, war grausam genug.
     Am 8. August 1946 tagte die 43. Sitzung der Alliierten Kommandantur. Die vier Vertreter der Besatzungsmächte bestätigten an diesem Tage das Todesurteil gegen Karl Kieling (56), Oberpostinspektor, weil er im April 1945 auf offener Straße einen Mann erschossen hatte. Wenig später, am 21. August 1946, beförderte Gustav Völpel in Anwesenheit von Richter, Staatsanwalt, Gerichtsschreiber, Anstaltspfarrer, Gefängnisarzt und anderen Herren den Delinquenten vom Leben zum Tode.
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Dann warteten zwei zum Tode verurteilte Frauen auf den Scharfrichter - die Ärztin Dr. Hilde Wernicke (46) und die Krankenpflegerin Helene Wiecorek (41). Beide hatten 600 geisteskranke Frauen umgebracht. Völpel tat am 14. Januar 1947, was man von ihm erwartete.
     Im gleichen Monat begegnete er Hellmuth Käufer (23), der seine Tante zunächst fast totgeprügelt, ihr dann in wilder Raserei die Kehle durchschnitten hatte. Völpel hatte auch hier keine Mühe.
     Johann Orlik (45), der kaltblütig die alte Meta Blietz erschlagen hatte, verlor am 20. Mai 1947 das Leben, im April 1948 Walter Rampfel (26), im Oktober gleichen Jahres Gerhard Abendroth (23), und der ihnen das Leben nahm, war Gustav Völpel.7)
     Er selbst gab an, er habe 48 Todesurteile vollstreckt, und das Handbeil sei ihm lieber als die Guillotine gewesen. Solche Äußerungen klingen brutal, gefühllos. Und doch hatte Völpel eine durchaus vernünftige Begründung: »Ein Fallbeil kann versagen. Der Mechanismus kann kaputt sein, das Beil kann klemmen.«8) Damit, erklärte er einem anderen Zeitungsmann, verlängere sich nicht selten die Qual des Delinquenten, da sei das Handbeil humaner. Er selbst nannte einen weiteren Nachteil der Maschine. Fällt sie nämlich aus, »gilt der Verurteilte nach altem Brauch als hingerichtet und darf als freier Mann nach Hause gehen.«
Er selbst ging frei, aber unerkannt durch die Stadt. Wer wusste schon von seinem Tun? Ein paar Leute aus den Behörden der Besatzungsmächte, Justizbeamte, Frau Martha und ... Und einige, wie sollen wir sie nennen - Freunde? Gustav Völpel nämlich verkehrte in Kreisen, die damals ganz Berlin überzogen: Ganoven aller Grade und Spielarten, Schwarzhändler en gros & en detail. Sie trafen sich vorzugsweise in den Hinterzimmern von Lokalen. Die Hinrichtungsorte waren das eine Feld Völpels, die Kneipe das zweite. Beide bearbeitete er intensiv und dazu mehr oder weniger heimlich, denn offenbar schwadronierte er gern. Er flüsterte den Kumpanen, dass er, gesandt von Ämtern, folglich legal töten durfte, und dass er mit dem Henkersbeil geschickt umzugehen verstünde. Was Wunder, Völpel avancierte zur lokalen Kultfigur, vornehmlich in seinem Stammlokal »Münzklause«, Memhardtstraße 17.9)
     Hier betrieb Völpel auch seine Geschäfte. Während der Besuche zahlreicher Schwarzmärkte sondierte er, wo Gold und Silber von wem zu holen sei. Die Besitzer des Bruchgoldes empfing er dann unter anderem auch in seiner Klause.
     Beim Eintauchen in die Unterwelt, bei verbrecherischem Erwerb entstehen zwangsläufig Bekanntschaften mit Kriminellen. Wo und wie Völpel etwa Werner Gladow kennenlernte, ist zweitrangig.
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Vermutlich begegneten sie sich im Kiez nördlich der Frankfurter Allee, wo beide, Völpel in der Gabelsbergerstraße und der damals siebzehnjährige Gladow zwei Ecken weiter in der Schreinerstraße 52 wohnten. Sie wurden ein Gespann. Der Junge, angetreten, so zu werden wie Al Capone, der einstige Staatsfeind Nr. 1 der USA, rekrutierte eine Bande, die bald schon mit Mord, Totschlag und Überfällen Angst säte; der Alte verteilte großzügig Tipps, wie welche List, wann welche Täuschung, wo welcher Betrug Beute verspreche, machte auch selbst mit.
     In der Dunkelheit des 11. November 1947 zog er mit Komplizen los. Sie pöbelten zwei Ehepaare an, hatten im Nu die Männer zu Boden geschlagen und einer Frau die Handtasche entrissen. Als sie den Schauplatz ihrer Heldentat eilig verlassen wollten, sahen sie sich einer Polizeistreife gegenüber. Diese geleitete Völpel und Anhang nachdrücklich zum nahen Präsidium, von wo man ihnen den kurzen Weg in die Untersuchungshaft wies. Am 28. März 1948 hatten Völpel und Konsorten dann Termin vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte, angeklagt wegen Straßenraubes und schwerer Körperverletzung. Alle Geladenen waren anwesend, bis auf Völpel. Wo war er? Er hatte »Urlaub« erhalten, m in Dresden drei Todesurteile an Kriegsverbrechern zu vollstrecken. Die Verhandlung musste wiederholt werden. Völpel erhielt zwei Monate Haft, und er wusste, dass er mit dieser Strafe noch gut bedient war.

Gustav Ludwig Völpel in Fotos der Polizeihistorischen Sammlung

Sollen wir über diese Episode lachen? Sollen wir uns mit der Floskel begnügen, so sei eben jene Zeit gewesen? Berlin war damals ja noch nicht gespalten, die Verwaltung war einheitlich, wenngleich nicht einig. Darum verwundert es auch nicht, dass Zeitungen nun von der sonst üblichen Linie abwichen. Der Name des Scharfrichters Völpel, sonst stillschweigend als Geheimnis anerkannt, stand jetzt in Zeitungen, machte die Runde. Das war das eine. Die zweite Enthüllung folgte prompt und genüsslich. Zeitungsleser erhielten schwarz auf weiß die Nachricht, Völpel sei »auf Anordnung der Justizverwaltung der Ostzone« von der Haft beurlaubt worden.10)
     Ja, der Kalte Krieg hatte längst begonnen. Jede Seite misstraute der anderen, suchte ihr zu schaden, sie anzuprangern, lächerlich zu machen. Völpel beklagte sich bitter über die Indiskretion, wie er die Offenlegung seines Berufes nannte.

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Aber darauf nahm keiner Rücksicht, zumal er selbst ja aus Einfalt Stoff für Häme und Klatsch lieferte.
     Noch im November 1948 hatte er zusammen mit dem Studenten Hans Gerhard Glauche (29) einen »tollen« Coup gestartet. Sie »beschlagnahmten« bei einem Schwarzhändler 4000 D-Mark, kistenweise Schokolade und dreißigtausend amerikanische Zigaretten. Aber sie wurden (vermutlich) verpfiffen. Völpel erhielt, unter anderem wegen Amtsanmaßung, zwei Jahre, indes er noch eine Haft von zehn Monaten, verhängt im Jahre 1949, abzusitzen hatte.11)
      Und obwohl die Stadt bereits gespalten war, Berlin West und Berlin Ost zwei verfeindete Städte waren - die Berichte der Zeitungen über Völpel unterschieden sich kaum voneinander. In Ländern und Zeiten, da Todesurteile zum System des Strafvollzugs gehören, sind vermutlich die meisten Menschen zufrieden, dass sie damit nichts zu tun haben, dass da einer ist, der still und heimlich, als anonymes Werkzeug der Gerechtigkeit, die Schmutzarbeit erledigt. Stellt sich jedoch heraus, dass der Henker selbst ein Verbrecher ist, ja, dann darf, dann muss man sich doch Luft machen. Nur so, und weil Ideologien die Federn führten, sind aus heutiger Sicht so manche damalige Veröffentlichungen erklärbar. Am 21. April 1950, es war ein Freitag, verkündete die 5. Große Strafkammer des (West-) Berliner Landgerichts das Urteil über Gustav Völpel: sieben Jahre Zuchthaus, fünf Jahre Ehrverlust.
Alle Berliner Zeitungen berichteten mehr oder weniger ausführlich . Und kaum ein Gerichtsreporter verzichtete auf starke Worte: »Man muss sich einen Mann vorstellen von der Statur eines Schwergewichtlers und der Physiognomie eines Galgenvogels. Tiefhängende Nase, ein Mund wie ein Strich, ein überschweres Kinn.« Das ist der »Henkersknecht«, der »Schinderhannes«. Er ist »gemeingefährlich«, »der böse Geist Gladows«, wie es »in der ganzen Gladow- Bande kaum einen übleren Typ« gibt. Völpel spricht »in haarsträubendem Berliner Dialekt mit slawischem Satzbau«. Dem »wortgewandten Scharfrichter«, diesem »Galgenvogelgesicht«, möchte man nicht begegnen, denn »Eiskalt ist der Blick«.12)
     Völpel verbüßte seine Strafe in der Strafanstalt Tegel. Frau Martha erhielt als Mitglied der Gladowbande eine mehrjährige Gefängnisstrafe, ausgesprochen von einem Gericht in Ost-Berlin. Bereits vor ihrer Verhandlung hatten sich die Hauptangeklagten vor dem Schwurgericht Berlin Ost zu verantworten. Werner Gladow (18), genannt »Doktorchen«, »Der Lange« Kurt Gaebler (25) und »Kurzer Seppl« Gerhard Rogasch (26) wurden zum Tode verurteilt, acht weitere kamen mit Haftstrafen zwischen vier Jahren und lebenslänglich davon. Im Juni 1957, nach sieben Jahren, durfte Völpel die Haftanstalt verlassen. Zunächst erhielt er Quartier im Flüchtlings- und Auffanglager Marienfelde. Zwei Wochen später zog er nach Lichtenrade in die Roonstraße 3.
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Obwohl es hier schön und ruhig war, lautete schon wenige Tage später seine Adresse »Neuenburger Straße«. Schließlich kam er in einem gediegenen Haus »Am Karlsbad« unter. Von dort trieb es ihn in die Zehlendorfer Rondellstraße und wieder zurück. Was oder wer jagte ihn? Wollte ihn kein braver Bürger beherbergen, weil er dem anrüchigen Beruf des Scharfrichters nachgegangen, weil er ein Räuber, ein Sträfling war? Jedenfalls nahm seine Odyssee erst ein Ende, als eine mitleidige Frau sich seiner annahm und ihn in ihrer Wohnung in der Kreuzberger Hornstraße beherbergte. Sie kümmerte sich auch, als er krank wurde und ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Gustav Völpel verstarb dort am 8. Februar 1959. Seine Wirtin übernahm die Bestattungskosten. Auf dem Standortfriedhof an der Lilienthalstraße erhielt er sein letzte Ruhestätte unter der Adresse U 5 - 26. Die ist inzwischen gelöscht, weil die Frist für das Grab ablief.

Anmerkungen:
1 Ein Ort namens Goletow ließ sich auf keiner Landkarte, in keinem Ortslexikon, keinem Verzeichnis von Gutsbezirken oder deutscher Bahnstationen finden. Gleiches trifft zu auf die Kreisstadt Lutzk. Zwar gibt es eine Stadt namens Luzk (ukrain. Aussprache: Lutzk), polnisch Luck im damals zu Russland gehörenden Wolhynien, aber keine der dortigen Ortschaften heißt auch nur entfernt ähnlich Goletow. Und eine Stadt Lyck lag im ostpreußischen Regierungsbezirk Allenstein (heute Elk, Polen).
2 Nicht »zehn Jahre jünger«, wie verschiedentlich gemeldet

3 In den Berliner Adressbüchern jener Jahre steht zwar ein Gustav Völpel, aber der war Motorenschlosser von Beruf. Verwunderlich allerdings erscheint, dass dieser Völpel in unmittelbarer Nähe der späteren Adresse (seit 1945) des Scharfrichters Völpel wohnte, nämlich Berlin O 34, Rigaer Straße 28
4 In der Anklageschrift gegen Martha Völpel ist erwähnt, dass ihnen in der Gabelsbergerstraße 7, eine so genannte Pg- Wohnung, zugewiesen und die Möbel vom Bergungsamt übergeben waren
5 Peter Niggl, Hari Winz, Der Scharfrichter entkommt dem eigenen Werkzeug. Gustav Völpel und die Bande des Werner Gladow. In: Tod in Berlin, Berlin 1995, S. 39
6 »Pg« - Kürzel für Parteigenosse, hier für einen Aktivisten der NSDAP. Im Bergungsamt lagerten u. a. Möbel, die aus zerstörten Häusern geborgen wurden. Die Angaben stammen aus einem Protokoll, anlässlich der Haft Martha Völpels
7 Angaben zu den Urteilsvollstreckungen Gustav Völpels aus: Bernt Thiel, Der Henker von Berlin. In: BILD, Serie vom 27. 12. 1974 bis 16. 1. 1975
8 Bernt Thiel, a. a. O., 30. Dezember 1974
9 Die Münzklause befand sich nicht, wie später die meisten Zeitungen schrieben, direkt am Alexanderplatz, sondern Memhardtstraße 17
10Der Tagesspiegel, 28. März 1848
11Peter Niggl, Hari Winz, a. a. O., S. 57 f. und Dix, Scharfrichter Völpel und Gladow. In: Die Neue Zeitung, 22. April 1950
12Alle Zitate aus Zeitungen vom 22. April 1950
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© Edition Luisenstadt, Berlinische Monatsschrift Heft 12/2000
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