Begriff der Stadtentwicklungspolitik,
zielte auf Instandsetzung, Modernisierung und Sanierung ganzer Stadtteile.
Zeitgleich mit der Erarbeitung von Konzepten zur Errichtung der Westberliner Großsiedlungen gerieten in den 1960er Jahren die vor dem Ersten Weltkrieg entstandenen Gebäude und Wohnungen der Innenstadt in das Blickfeld des Interesses. Die dabei anvisierte S. wurde damals vorrangig nicht als Bestandspflege angesehen, sondern als Umbau, der alte städtische und soziale Strukturen durch neue ersetzen sollte. Das Erste Stadterneuerungsprogramm, von dem auch Charlottenburg und Wilmersdorf betroffen waren, wurde am 18.3.1963 vor dem Abgeordnetenhaus verkündet. 1974 konnten Teile eines weiteren, des zweiten Stadterneuerungsprogramms eingeleitet werden. Im Zusammenhang mit der fortschreitenden Realisierung des Programms machte sich wachsende öffentliche Kritik an der "Kahlschlagsanierung" breit, die sich auf die Orientierung des gesetzlichen Fördersystems am Abriss bezog. Anfang der 1980er Jahre setzte ein Prozess des Umdenkens ein. Im Februar 1982 wurden in einem öffentlichen "Colloquium Stadterneuerung" des Bausenators 12 Grundsätze der "behutsamen Stadterneuerung" entwickelt und im März 1983 vom Berliner Abgeordnetenhaus als Konzept für das weitere Vorgehen förmlich beschlossen. Dazu gehören u. a. soziale Verträglichkeit, Bürgerbeteiligung, Entwicklung neuer Wohnformen, Erneuerung öffentlicher Einrichtungen und die Entwicklung neuer Trägerformen. In Charlottenburg kann die
Quellen und weiterführende Literatur:
[ Stadterneuerung, Schwenk
]
© Edition Luisenstadt, 2005 Stand:
3. Jan. 2005
Berliner Bezirkslexikon, Charlottenburg-Wilmersdorf
www.berlingeschichte.de/Lexikon