Hobrechtplan

Berlin und Charlottenburg.

Der "Bebauungsplan für Berlin und Charlottenburg" entstand im Jahre 1862 im Königlichen Polizeipräsidium von Berlin und wird nach dem Verfasser, dem damals 37-jährigen Regierungsbaumeister James Friedrich Ludolf Hobrecht (1825-1902) benannt. Vor allem der starke Bevölkerungszuwachs Berlins (1841 - 330 000 Einwohner, 1871 - 800 000) sowie die zu erwartende Verkehrs- und Verwaltungsentwicklung machte Mitte des 19. Jahrhundert einen Stadtplanung für die kommenden Jahrzehnte nötig. Hobrecht erfasste deshalb kartographisch unbebautes Gebiet der Stadt Charlottenburg sowie der Berliner Umgebung mit den Gemeinden Reinickendorf, Weißensee, Lichtenberg, Rixdorf und Wilmersdorf und teilte sie in 14 Abteilungen. Damit stand eine zumeist unbebaute Gesamtfläche von etwa 7 000 ha zur Verfügung. Nach dem Vorbild von Paris wurde Berlin und Charlottenburg nun durch ein Ringstraßensystem eingefasst (zum Teil heute noch erkennbar). Außerdem wurden die großen Achsen sowie die Fluchtlinien der Straßen und Plätze festgelegt (darunter auch der Ausbau des Kurfürstendamms bis zum Olivaer Platz). Es handelte sich allerdings um kein festes Schema, sondern lediglich um eine allgemeine Richtungsanzeige für künftige Entwicklungen. Der H. riet zu einer raschen und dichten Besiedlung des unbebauten Gebietes. Dies sowie die Baupolizeiordnung von 1853, die eine weitest gehende Grundstücksausnutzung erlaubte, führte in der Folgezeit zum Bau von zahlreichen Häusern mit mehreren hintereinander liegenden lichtarmen Hinterhöfen. In diesen berüchtigten Mietskasernen kamen vor allem die Arbeiter Berlins unter. Aus diesem Grund wurde der H. später kritisiert. Der Plan blieb mit einigen Änderungen bis 1919 in Kraft.

Quellen und weiterführende Literatur:
Literatur[ Schwenk, Berlin Handbuch ]

 

© Edition Luisenstadt, 2005    Stand: 3. Jan. 2005
Berliner Bezirkslexikon, Charlottenburg-Wilmersdorf
www.berlingeschichte.de/Lexikon