Gesetz zur Stadtgemeinde Berlin

(Groß-Berlin-Gesetz)
Das Gesetz über die Bildung der neuen Stadtgemeinde Berlin trat am 1.10.1920 in Kraft.

Am 27.4.1920 von der preußischen Landesversammlung verabschiedet, sah es die umfassendste Stadterweiterung in der Geschichte Berlins vor. Hierbei legte man 8 Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zu einer Stadtgemeinde Groß-Berlin zusammen und teilte die neue Einheitsgemeinde in 20 Verwaltungsbezirke. Charlottenburg wurde der VII. und Wilmersdorf der IX. Berliner Bezirk Nach dem G. wurden die 225 Abgeordneten der Stadtverordnetenversammlung alle vier Jahre gewählt. Diese wählte aus ihrer Mitte den höchstens 30 Mitglieder zählenden Magistrat und als Stadtoberhaupt den Oberbürgermeister. Auf Bezirksebene entsprach dem die Struktur: Bezirksamt mit Bezirksbürgermeister und Stadträten sowie Bezirksversammlung (Bezirksverordnetenversammlung). Die im Bezirk gewählten Stadtverordneten hatten auch einen Sitz in der Bezirksversammlung. Mit der Bildung der neuen Stadtgemeinde wurde Berlin 1920 die flächenmäßig zweitgrößte und der Bevölkerung nach drittgrößte Stadt der Welt.

Quellen und weiterführende Literatur:
Literatur[ Berlin-Handbuch, Mitte ]

 

© Edition Luisenstadt, 2005    Stand: 3. Jan. 2005
Berliner Bezirkslexikon, Charlottenburg-Wilmersdorf
www.berlingeschichte.de/Lexikon