03. 06. |
In Berlin werden die Königlichen Getreidemagazine geöffnet, um den durch den katastrophalen Winter 1739/40 eingetretenen Brot- und
Fleischmangel und der damit verbundenen Teuerung zu begegnen.
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04. 06. |
Eine durch Mißernten verursachte Hungersnot, die in Berlin zu Hungertyphus führte, zwingt König Friedrich II., die Einfuhr
von Getreide aus Mecklenburg zu genehmigen. Die Firma Splitgerber & Daum importierte auch polnisches und russisches Getreide.
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05. 06. |
König Friedrich II. äußert sich zur Zensur im Zusammenhang mit abfälligen Bemerkungen über Vorgänge im
Ausland mit den Worten: »Gazetten wenn die interessant sein sollten, müßten nicht geniret werden ...«.
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30. 06. |
Durch ein königliches Reglement werden die ersten Fiaker (Kutschen) als öffentliches Verkehrsmittel in Berlin zugelassen. Es galten
feste Beförderungspreise. Die Haltestellen der Fiaker befanden sich an allgemein bekannten Plätzen.
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30. 06. |
Im Verlag des Buchhändlers Ambrosius Haude erscheint die erste Nummer der »Berlinischen Nachrichten von Staats- und gelehrten
Sachen«. Das Blatt erhielt später den Namen »Spenersche Zeitung«.
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02. 07. |
Die erste Nummer der französischsprachigen Zeitung »Journal de Berlin«, die bis zum August 1741 zweimal in der Woche
herauskam, erscheint.
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05. 07. |
König Friedrich II. verbietet die gewaltsame Werbung für das preußische Militär in seiner Residenzstadt Berlin.
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27. 07. |
König Friedrich II. erläßt ein »Patent, daß alle nützliche und geschickte Leute, welche aus fremden Landen
in Berlin sich häuslich niederlassen, außer den bisherigen Beneficiis auch die Accise- und Servis-Freyheit auf zwey Jahr geniessen sollen«.
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28. 07. |
König Friedrich II. erhebt seinen ersten Generaladjutanten Hans Christoph Friedrich Hacke nebst seinen Nachkommen in den Grafenstand.
Graf von Hacke wurde 1749 Kommandant von Berlin.
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31. 07. |
Durch Kabinettsorder des Königs Friedrich II. wird die Strafe des »Sackens« (Ertränken in einem Sack) für Frauen
aufgehoben. Kindesmörderinnen sollten künftig nur noch mit dem Schwert hingerichtet werden.
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01. 08. |
Eine Sonderverwaltung zur Förderung der Seidenindustrie nimmt ihre Tätigkeit auf.
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03. 08. |
Der junge König Friedrich II. schenkt seiner Gemahlin Elisabeth Christine »unser Schloß Schönhausen benebst denen dahin
behörigen Gebäuden und den Garten gehörigen Inventario und Diensten auf Ihre Lebenstage«.
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04. 08. |
Der Geheime Rat und langjährige Archivar beim Geheimen Kabinettsarchivs zu Berlin, der Rechtsgelehrte Wilhelm Heinrich von Thulemeier,
stirbt in Berlin.
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10. 08. |
Das General-Proviant-Amt wird mit königlicher Order davon unterrichtet, »daß die sämtliche Hospitäler und Armen-
Häuser (in den Residenzstädten) von Erlegung der Krieges-Metze (Steuer) frey seyn sollen«.
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29. 08. |
König Friedrich II. trifft sich in Wesel mit dem französischen Naturforscher, Mathematiker und Philosophen Pierre-Louis Moreau de
Maupertuis und gewinnt ihn für die Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Maupertuis war deren Präsident von 1745 bis 1753.
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19. 10. |
Es wird ein königliches Reglement erlassen, »wie es in hiesigen Residentzien mit dem Leichenwesen gehalten werden soll«. Als
Anhang wurde eine »Taxe (Gebührenordnung) für die Hochzeit- und Leichenbitter, als auch Träger in Berlin ...« veröffentlicht.
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22. 10. |
Ein Prediger der Französisch-Reformierten Gemeinde wird von einem maskierten Mann überfallen, mit einer Pistole bedroht und beraubt.
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22. 10. |
König Friedrich II. erläßt eine »Verordnung, wie auf unterschiedene Art dem Mangel des Fleisches und anderer Victualien
(Lebensmittel) in denen Residentzien abzuhelffen« ist.
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28. 10. |
König Friedrich II. eröffnet seinen Vertrauten, Heinrich von Podewils und Feldmarschall Schwerin, seinen Entschluß,
Schlesien zu besetzen, und verlangt ihren Rat bei der Mittelbereitstellung und bei der Planung der erforderlichen Schritte.
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04. 11. |
König Friedrich II. erläßt ein »Rescript an die Churmärckische Krieges- und Domainen-Cammer, daß die von
Adel und Beamte ihr Getreide nicht zurück halten, sondern wöchentlich etwas (in den Residenzstädten) zu Marckte schicken sollen etc.«.
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09. 11. |
Wegen Versorgungsproblemen in den Residenzstädten erläßt König Friedrich II. ein »Rescript an die Chur-
Märckische Krieges- und Domainen-Cammer, daß von dem vom platten Lande eingehenden Brodte von jedem nur 3 Pf. Accise genommen werden soll«.
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12. 11. |
König Friedrich II. erläßt ein »Rescript an die Chur-Märckische Landschaft, wie viel bey jetziger Zeit vom
Gersten-Mehl an Ziese (Akzise) genommen werden soll«. Zur Brotversorgung der Residenzstädte wurde Roggenmehl mit Gerstenmehl gemischt verbacken.
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16. 11. |
Wegen der Mehlverknappung in den Residenzstädten erläßt König Friedrich II. ein »Rescript an die Chur-
Märckische Cammer, daß bis den 1. Maji 1741 erlaubt seyn solle Mehl vom Lande und auswärts einzubringen, und die Accise davor zu entrichten«.
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16. 11. |
Zum Besten der Berlinischen Gold-Arbeiter erläßt König Friedrich II. ein »Rescript an die Chur-Märckische Cammer,
daß das Einbringen aller Frantzösischen goldenen Dosen, Etuits und dergleichen verbothen sein solle«.
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