04. 11. |
König Friedrich II. erläßt ein »Rescript an die Churmärckische Krieges- und Domainen-Cammer, daß die von
Adel und Beamte ihr Getreide nicht zurück halten, sondern wöchentlich etwas (in den Residenzstädten) zu Marckte schicken sollen etc.«.
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09. 11. |
Wegen Versorgungsproblemen in den Residenzstädten erläßt König Friedrich II. ein »Rescript an die Chur-
Märckische Krieges- und Domainen-Cammer, daß von dem vom platten Lande eingehenden Brodte von jedem nur 3 Pf. Accise genommen werden soll«.
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12. 11. |
König Friedrich II. erläßt ein »Rescript an die Chur-Märckische Landschaft, wie viel bey jetziger Zeit vom
Gersten-Mehl an Ziese (Akzise) genommen werden soll«. Zur Brotversorgung der Residenzstädte wurde Roggenmehl mit Gerstenmehl gemischt verbacken.
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16. 11. |
Wegen der Mehlverknappung in den Residenzstädten erläßt König Friedrich II. ein »Rescript an die Chur-
Märckische Cammer, daß bis den 1. Maji 1741 erlaubt seyn solle Mehl vom Lande und auswärts einzubringen, und die Accise davor zu entrichten«.
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16. 11. |
Zum Besten der Berlinischen Gold-Arbeiter erläßt König Friedrich II. ein »Rescript an die Chur-Märckische Cammer,
daß das Einbringen aller Frantzösischen goldenen Dosen, Etuits und dergleichen verbothen sein solle«.
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