Berlin im Jahr 1724
27. 01. In einem Sitzungsprotokoll der mathematischen Klasse der Berliner Akademie wird festgehalten, daß die Anfertigung von Manuskripten zu den Kalendern das Hauptwerk seien, dem alles andere unterzuordnen ist.
02. 02. Der Ober-Mühleninspektor Johann Andreas Eger übernimmt die Weißgerberwalke zum Umbau.
18. 03. König Friedrich Wilhelm I. unterzeichnet das Reglement für das »Collegium medico-chirurgicum«. Gleichzeitig wurde das erste Vorlesungsverzeichnis dieser neugegründeten Medizinhochschule in Berlin vorgelegt.
 
03. 05. In einem Reskript des Königs Friedrich Wilhelm I. an die Magdeburgische Regierung wird diese angewiesen, von Christian Dohndorf, der seinen Wohnsitz von Wettin nach Berlin verlegen will, kein »Abzug-Geld« zu fordern.
09. 05. Friedrich Wilhelm von Schmettau, der sich im Juli 1714 erfolgreich um die Stelle des Oberamtmanns beim Joachimsthalschen Gymnasiums zu Berlin beworben hatte, wird zum »Schulrat mit Sitz und Stimme« ernannt.
09. 05. König Friedrich Wilhelm I. ordnet an, daß »vor und an den Brücken über der Spree bei den Residentzien kein Floß-Holtz noch groß Schifs-Gefäß geleget werden soll«.
24. 05. Der Buchhändler Johann Andreas Rüdiger erhält für seinen unmündigen Sohn Daniel Andreas das Patent als Hofbuchdrucker, nachdem er der Witwe des Hofbuchdruckers Schlechtiger die Druckerei abgekauft hatte.
06. 06. König Friedrich Wilhelm I. verbietet mit einem Edikt den Reisenden, woanders als in öffentlichen Wirtshäusern zu logieren.
   
13. 09. In einem von König Friedrich Wilhelm I. erlassenen Patent heißt es, daß »denen Kauff-Leuten und Wollhändlern gleich dem Lagerhause, und den Fabricanten verstattet seyn soll, auf den hiesigen Woll-Märckten, die Wolle Vor- oder Nachmittags einzukaufen«.
24. 09. Die »Vossische Zeitung« berichtet über die Heilkünste des »Kgl. Preuß. Rates Eysen-Barth« (in anderen Quellen Johann Andreas Eysenbarth oder Eisenbart), der zur Zeit in der Spandauer Straße bei Herrn Melchern logiert und dort Patienten erwartet.
19. 10. König Friedrich Wilhelm I. erläßt ein Edikt gegen die Wilderei »in den bei Berlin gelegenen Heiden und Büschen«. Jedes eingeführte und zu Markt getragene Wildfleisch bedurfte einer Bestätigung, daß es rechtmäßig erworben worden war.
17. 11. Es ergeht ein königliches Patent »wegen des zuerlegenden Zolles von denenjenigen, welche die vor dem Stralowschen Thore am neuen Ober-Baum angelegte grosse Communications-Brücke passiren«.

© Edition Luisenstadt, 1998 - 2002         Stand:        www.berlin-chronik.de