Berlin im Jahr 1718
04. 01. Durch königliches Reskript wird der Magistrat der Residenzstädte von der Aufhebung des am 19. Dezember 1716 erlassenen Verbots der Privatholzmärkte informiert.
27. 02. König Friedrich Wilhelm I. erläßt eine Kabinettsorder, nach der »das sogenannte freye Havelländer-Bredau- und Nauensche Luch, wie auch die übrigen Lücher und Brücher« urbar zu machen sind.
05. 03. Der Oberzeremonienmeister und Geheime Rat Jacob Paul Gundling wird von König Friedrich Wilhelm I. als Nachfolger von Leibniz zum Präsidenten der Akademie der Wissenschaften ernannt. Das Amt war nach dem Tode von Leibniz 16 Monate unbesetzt geblieben.
02. 04. König Friedrich Wilhelm I. befiehlt der »Societät der Wissenschaften«, den Botanischen Garten - an der Straße nach Potsdam, vor dem Dorf Schöneberg gelegen - zu übernehmen.
04. 05. Ein Edikt zur Einfuhr fremder Knöpfe wird erlassen. Es sollte einheimische Knopfmacher vor ausländischer Konkurrenz schützen.
08. 06. Die Schloßdiebe Valentin Runck und Daniel Stieff werden in Berlin hingerichtet.
25. 06. In Berlin tritt ein »heftiger Wirbelsturm und starker Gussregen auf«.
       
21. 11. König Friedrich Wilhelm I. erneuert das am 1. November 1715 veröffentlichte »Patent, wegen der hiesigen Laternen« und legt darin Strafen für Zuwiderhandlungen fest. Soldaten, die Laternen beschädigten, wurden mit dreißigmaligem Gassenlaufen bestraft.
30. 11. Ein königliches Patent weist an, das in der Spree schwimmende Bauholz, das die Schiffahrt behindert und die Brücken am Stralauer Tor gefährdet, unverzüglich aus dem Wasser zu entfernen.
06. 12. Johann Philipp Gerlach, ab 1707 Königlicher Baudirektor und Chef der Baupolizei, legt einen Bebauungsplan zur Erweiterung Charlottenburgs und zur Einbeziehung des Dorfes Lützow vor.
29. 12. Von einer Gemeinschaft von Hausbesitzern wird die Feuersozietät Berlin gegründet, die sich in ihrem Reglement verpflichtet, im Schadensfall den Wiederaufbau von abgebrannten Gebäuden durch eine Umlage zu finanzieren.
29. 12. König Friedrich Wilhelm I. erläßt ein »Reglement, wie es bey der in denen Residentzien aufgerichteten Societät mit dem von denen Eigenthümern zur Ersetzung eines Feuerschadens aufzubringenden Beytrag zu halten«.

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