03. 04. |
Kurfürst Friedrich III. setzt mittels eines Reskripts eine Armenkommission, die spätere Königliche Armendirektion, ein. Auch
die Charité unterstand ihr von Anfang an.
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08. 04. |
Ein »Patent, vom Stätte-Geld auf den Berlin und Cöllnischen Holtz-Märckten« regelt, daß wegen der hohen Kosten der
Einrichtung von zwei Holzmärkten in Cölln und Berlin »von jedem Hauffen Holtz zwey Groschen Städte-Geld gegeben werden sollen«.
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14. 04. |
Kurfürst Friedrich III. erläßt eine Prozeßordnung für die von ihm bestellten französischen Gerichte in den
kurfürstlichen Landen.
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22. 04. |
Eine kurfürstliche Verordnung legt fest, daß jeder Schiffer »im Frühjahr und bei vollem Wasser nur mit einem Mast und
2 Anhängern fahren dürfe, damit die Schiffe nicht zu lange am Packhof liegen und auf Ladung warten« mußten.
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22. 04. |
Die kurfürstliche Amtskammer veröffentlicht eine Interimsordnung über die Befrachtung der Schiffe an der Schleuse zu Berlin.
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16. 10. |
Kurfürst Friedrich III. beauftragt in einem Schreiben den Geheimen Rat von Schwerin, Oberaufseher der Kurfürstlichen Bibliothek
(der späteren Staatsbibliothek), eine Verfügung zur Ablieferung von Pflichtexemplaren zu entwerfen.
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21. 10. |
Hans Christoph Friedrich Hacke wird in Staßfurt an der Bode geboren. Der 1740 in den Grafenstand erhobene und 1747 zum
preußischen Generalleutnant ernannte Graf von Hacke wurde 1749 Kommandant von Berlin.
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25. 10. |
Durch ein kurfürstliches Patent wird angewiesen, daß »von dem Getrayde, so nach denen Residentzien gebracht wird, nur der halbe
gewöhnliche Zoll genommen werden soll«.
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26. 10. |
Eine Verfügung erscheint, die die Verleger zur unentgeltlichen Abgabe von Pflichtexemplaren an die Kurfürstliche Bibliothek zu Berlin
verpflichtete. Sie war vom damaligen Oberaufseher der Bibliothek, dem Geheimen Rat Otto von Schwerin, entworfen worden.
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