Berlin im Jahr 1695
 
12. 02. Es ergeht ein kurfürstliches »Edict, wider das unbefugte Jagen, Hetzen, Schiessen und Schleiffenstellen in Gehegen, Wild-Bahnen, und umb die Residentzien«.
15. 03. Der holländische Mathematiker, Maler und Architekt Rutger van Langevelt (Rütger von Langerfeld), u.a. Baumeister des Schlosses Köpenick und der im Zweiten Weltkrieg zerstörten Dorotheenstädtischen Kirche, stirbt in Berlin.
18. 03. Auf dem Neuen Markt wird durch den Scharfrichter ein gegen die Reformierten gerichtetes Pasquill (Schmähschrift) öffentlich verbrannt.
 
28. 05. Kurfürst Friedrich III. legt den Grundstein zur Errichtung des Zeughauses.
 
04. 07. Kurfürst Friedrich III. unterzeichnet die Bestallungsurkunde für den Schweizer Miniaturmaler und Bildhauer Joseph Werner als Direktor der Berliner Akademie der Künste.
21. 07. Die Sebastianskirche auf dem Köpenicker Feld an der Alten Jakobstraße (ab 1837 Luisenstädtische Kirche) wird eingeweiht.
30. 07. Die Kurfürstin Sophie Charlotte wird in das Dorf Lützow mit dem Vorwerk Ruhleben eingewiesen, wo der Bau ihres Sommersitzes (später Schloß Charlottenburg) beginnt.
15. 08. Zum Bau der Parochialkirche in der Klosterstraße wird der Grundstein gelegt.
 
03. 10. Heinrich von Podewils wird bei Demmin (Pommern) geboren. Podewils war Diplomat und hoher Beamter unter dem Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. sowie Vertrauter König Friedrichs II. 1741 wurde ihm der Grafentitel verliehen.
21. 10. Der Architekt und Ingenieur Johann Arnold Nering stirbt in Berlin. Nering war seit 1688 Mitglied der Baukommission zur Anlage der Friedrichstadt und maßgeblich an der Errichtung technischer Anlagen wie Brücken und Schleusen beteiligt.
29. 10. Der um das Jahr 1673 vermutlich in Kleve geborene Hermann von Recke wird nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt (Oder) als Geheimer Sekretär beim Geheimen Staatsarchiv zu Berlin als Adjunkt des Archivars Johann Magirus vereidigt.
17. 11. Kurfürst Friedrich III. erläßt ein Reskript (Verfügung) an den Rat in Berlin und Cölln, wie bei Wechselgeschäften zu verfahren ist.
27. 11. Kurfürst Friedrich III. erläßt ein Edikt darüber, wieviel Zinsen für ausgeliehenes Geld von Christen und Juden erhoben werden dürfen.

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