Berlin im Jahr 1684
02. 01. Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst, läßt eine »Revidirte General-Steur und Consumtions-Ordnung, in denen Städten und Flecken, der Chur- und Marck-Brandenburg« bekanntgeben.
10. 01. Der spätere pietistische Laientheologe und Initiator der Cansteinschen Bibelanstalt Carl Hildebrand Freiherr von Canstein beginnt sein Jura- Studium in Frankfurt (Oder). Der Wohnsitz der Familien befand sich in Berlin in der Poststraße 10 (Mitte).
12. 01. Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst, erweitert das Edikt vom 22. Januar 1683 über die Bestrafung des Hofdiebstahls auf die Entwendung von Gold, Silber, Möbeln und anderen Kleinodien aus dem Besitz der ganzen kurfürstlichen Familie.
02. 02. Weil »die Bosheit der Dienstbothen dergestalt Überhand nehme, daß kein Hauswirth mehr mit ihnen zurecht kommen köndte«, erläßt Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst, eine Gesindeordnung für die Residenzstädte Berlin, Cölln und Friedrichswerder.
10. 02. Die Französische Gemeinde zu Berlin erhält einen zweiten Geistlichen, Gabriel d'Artis.
10. 03. Für die Stadt Cölln wird eine Gassenordnung erlassen.
12. 03. Die Berlinische Gassenordnung wird erneut bekanntgegeben.
27. 03. Der Jurist und Archivar beim Geheimen Staatsarchiv zu Berlin, Johann Magirus, erhält im Nebenamt eine Anstellung als Assessor und Rat beim Altmärkischen Quartalsgericht in Stendal.
06. 04. Johann Carl Eckenberg wird in Harzgerode geboren. Beeinduckt von den atlethischen Künsten des Artisten und Schauspielers, des »starken Mannes«, ernannte ihn König Friedrich Wilhelm I. 1732 zum Hofkomödianten.
19. 04. Die neuerbaute Dorotheenstadt wird mit zwei Jahrmärkten ausgestattet, einem »Krahm-Marckt« am Montag vor Pfingsten sowie einem Markt am 16. Oktober, dem St.-Gallus-Tag, für Vieh. Im ersten Jahr sollte den Händlern das Standgeld erlassen werden.
12. 05. In der Dorotheenstadt wird zum erstenmal Jahrmarkt gehalten.
       
07. 10. Es ergeht eine kurfürstliche Resolution (Anordnung) an die Stadtgerichte zu Cölln an der Spree wegen des Abschosses (Umzugssteuer) und der Inventarisierung der Erbschaften.

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