In einem Edikt von Kurfürst Friedrich Wilhelm werden die »Advocaten und Partheyen« aufgefordert, den »Cammer-Gerichts-
Räthen gebührenden Respect« zu erweisen »und in der Audientz-Stube nicht auf- und nieder zu gehen«.
18. 03.
Kurfürst Friedrich Wilhelm ordnet den Bau einer massiven Stadtbefestigung an: Berlin-Cölln wird Festung.
17. 06.
Kurfürst Friedrich Wilhelm läßt die »Churfürstliche Brandenburgische confirmirte (bestätigte) Consumtions- oder
Accise-Ordnung beyder Residentz-Städte, Berlin und Cölln an der Spree« bekanntgeben.
05. 07.
Kurfürst Friedrich Wilhelm erläßt eine Verordnung, wie im Kammergericht zu Cölln an der Spree bis zur Veröffentlichung
einer ausführlichen Kammergerichtsordnung zu verfahren ist.
20. 07.
Mit dem Bestallungsbrief für Johann Raue, dem ersten Bibliothekar der Kurfürstlichen Bibliothek, der späteren Staatsbibliothek zu
Berlin, wird eine Art »Benutzerordnung« für die Bibliothek festgelegt.
02. 10.
Zwischen dem Amt Mühlenhof und den Ratsleuten zu Berlin und Cölln wird ein Vertrag über das Fischen in der Spree
oberhalb des Mühlendamms geschlossen.