02. 05. |
Kurfürst Friedrich Wilhelm erteilt dem Oberjägermeister Jobst Bernhard von Hertefeld den Befehl, einen Zaun zu errichten, um den
kurfürstlichen Teil des Tiergartens abzugrenzen.
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02. 05. |
Eine Verordnung wird erlassen, nach der die Tuchmacher in den Residenzen Berlin und Cölln bevorzugt Wolle einkaufen können.
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04. 05. |
Der Oberjägermeister Jobst Bernhard von Hertefeld berichtet Kurfürst Friedrich Wilhelm, daß er »Wildt und Rehe
Kälber«, und aus Zossen Hirsche mit sechzehn bis achtzehn Enden im Tiergarten einsetzen werde.
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23. 05. |
Die Bürgermeister und Ratsherren der Kurfürstlich Brandenburgischen Residenz- und Hauptstädte Berlin und Cölln an der Spree
geben einen Anhang und eine Erklärung zu der am 6. März 1656 veröffentlichten Fleischerordnung bekannt.
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