Berlin im Jahr 1656
 
02. 02. Ein Befehl des Kurfürsten Friedrich Wilhelm besagt, »dem Rath zu Berlin sei ein Platz Holzes zum Thiergarten eingezogen und solle er dafür einen anderen Platz zur Entschädigung erhalten«.
06. 03. Eine »Fleischer-Ordnung der Churfürstl. Brandenburg. Residentz- und Haupt-Städte Berlin und Cölln an der Spree« wird erlassen.
   
08. 06. Den Tuchmachern in den Residenzstädten wird das Privileg zugestanden, »mit frembden Tüchern zu handeln«.
     
01. 10. Kurfürst Friedrich Wilhelm befiehlt den Magistraten zu Berlin und Cölln, die Städte zu befestigen und sich »gegen die Rotten, welche aus Groß Polen in Pommern und die Neumark eingedrungen waren und auch die Residenz überfallen könnten«, zu schützen.
18. 10. Der Statthalter Adam Graf von Schwarzenberg und der Baumeister Johann Gregor Memhardt nehmen die Befestigungsanlagen der Stadt Cölln in Augenschein und stellen deren unbefriedigenden Zustand fest.
20. 11. Der schwedische König Karl X. Gustav schließt in Labiau einen Vertrag mit Kurfürst Friedrich Wilhelm, demzufolge letzterer die Souveränität über Preußen erhält. Dies war die Grundlage für die spätere Krönung seines Sohnes Friedrich zum König in Preußen.

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