Kurfürst Georg Wilhelm erläßt eine Taxordnung (Preisordnung) für Waren und Dienstleistungen in den Residenzstädten
Berlin und Cölln.
02. 04.
Kurfürst Georg Wilhelm erläßt ein Mandat über das »Freischlachten« in den Residenzstädten.
Aufgrund der Fleisch-Verknappung und -Verteuerung wurde es allen Fleischern außerhalb der Residenzstädte erlaubt, an festgesetzten Tagen Fleisch anzubieten.