Berlin im Jahr 1587
     
11. 04. Kurfürst Johann Georg bekundet, daß er nach dem Ableben des Panthel Thumbs dessen Söhnen und deren männlichen Leibes- und Lehenserben das Haus und das Bürgerlehen mit Zubehör in der Klosterstraße zu Cölln zu Mannlehensrecht übergibt.

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