Berlin im Jahr 1574
 
23. 02. Kurfürst Johann Georg verfügt, daß auf allen märkischen Flüssen vom Gründonnerstag bis zum Bartholomäustag, dem 24. August, nicht mit großen Netzen gefischt werden darf. In Stralau fand daher am Bartholomäustag der traditionelle Fischzug statt.
23. 02. Kurfürst Johann Georg erläßt eine »Fischer-Ordnung, wie es in Churfürstenthumb der Marcke Brandenburgk auf der Hawell (Havel), Sprew (Spree), und andern wassern, mit der Fischerey, Fischzeugk und Fischmärckten allenthalben solle gehalten werden«.
25. 02. Kurfürst Johann Georg verfügt, daß ein Teil der Räume des Franziskanerklosters für schulische Zwecke genutzt werden.
   
09. 05. Bürgermeister und Rat der Stadt Berlin bekunden, daß Andreas Fischer, Bürgermeister zu Neuruppin, ihnen 850 Gulden in Talern und Groschen, wobei drei Taler vier Gulden entsprechen, geliehen hat. Sie wollten den Betrag mit jährlich 45 Gulden verzinsen.
 
13. 07. Die bei der Nikolai- und der Marienkirche bestehenden Lateinschulen werden in dem mit erheblichen finanziellen Mitteln umgebauten verfallenen alten Franziskanerkloster in der Klosterstraße zu einem Gymnasium (Zum Grauen Kloster«) vereint.
25. 07. Das Berlinische Gymnasium zum Grauen Kloster wird als allgemeine Landesschule, zunächst mit fünf Klassen, in Räumen des ehemaligen Franziskanerklosters eröffnet.

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