Berlin im Jahr 1550
   
13. 03. Kurfürst Joachim II. Hektor erneuert die Verordnung, daß in den Städten Brandenburg, Berlin, Cölln, Frankfurt, Prenzlau und Ruppin niemand, der nicht dem Gewerk und der Gilde der Leineweber dieser Städte angehört, deren Gewerbe ausüben dürfe.
08. 04. Kurfürst Joachim II. Hektor fordert die Städte Berlin und Cölln auf, Vertreter zum Landtag zu senden, benachrichtigt sie, daß Brandstifter im Lande umherziehen, und ermahnt sie, auf der Hut zu sein und auf jeden Verdächtigen ein wachsames Auge zu haben.

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