13. 03. |
Kurfürst Joachim II. Hektor erneuert die Verordnung, daß in den Städten Brandenburg, Berlin, Cölln, Frankfurt, Prenzlau
und Ruppin niemand, der nicht dem Gewerk und der Gilde der Leineweber dieser Städte angehört, deren Gewerbe ausüben dürfe.
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