Berlin im Jahr 1545
   
10. 03. Kurfürst Joachim II. Hektor ordnet auf Antrag der Leinewebergilden zu Brandenburg, Berlin, Cölln, Frankfurt, Prenzlau und Ruppin an, daß im Umkreis dieser Städte kein Leineweber geduldet werden solle, der nicht deren Gewerk und Innung angehöre.
   
06. 06. Kurfürst Joachim II. Hektor übereignet dem Rate zu Berlin das dortige Kalandshaus und erläßt ihm eine jährliche Abgabe an das Dominikanerkloster zu Cölln.
       
13. 11. Kurfürst Joachim II. Hektor bestellt Hans Krapp zum Münzmeister in allen seinen Landen und beauftragt ihn insbesondere mit der Leitung der Münzen in Berlin, Frankfurt und Stendal.

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