Der Berliner Bürgermeister Hans Tempelhof jr. und sein Bruder Georg verkaufen die niedere Gerichtsbarkeit für 2 250 Gulden an
die Städte Berlin und Cölln. Die meisten zivilrechtlichen Befugnisse lagen damit wieder in der Hand der Doppelstadt.
09. 02.
Kurfürst Joachim II. Hektor bestätigt den Vertrag über den Kauf des Unterstadtgerichts in den Städten Berlin und
Cölln.
07. 03.
Kurfürst Joachim II. Hektor bestätigt die Statuten der Schneiderzunft zu Berlin und Cölln und verordnet,
daß niemand, der dieser nicht angehört, in beiden Städten und im Umkreis von zwei Meilen das Schneiderhandwerk ausüben dürfe.