24. 08. |
Zwischen den Ratsherren von Berlin und Cölln wird ein Vertrag geschlossen, der die Nutzung der verschiedenen Stadtgüter und
Gerechtigkeiten (Nutzung der Heide, Hüterecht usw.) genau festlegt. Stralau-Boxhagen kam in alleinigen Berliner Besitz.
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