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Berlin im Jahr 1543
24. 08.
Zwischen den Ratsherren von Berlin und Cölln wird ein Vertrag geschlossen, der die Nutzung der verschiedenen Stadtgüter und
Gerechtigkeiten (Nutzung der Heide, Hüterecht usw.) genau festlegt. Stralau-Boxhagen kam in alleinigen Berliner Besitz.
16. 11.
Abt Mathias und der Konvent des Klosters zu Zinna bekunden, daß sie dem Amtmann zu Jüterbog Lippold von Klitzingen
ihr Freihaus in der Stralauer Str. 50 zu Berlin mit allem Zubehör für seine dem Kloster geleisteten Dienste zu erblichem Besitz übergeben.