Berlin im Jahr 1540
29. 01. Kurfürst Joachim II. Hektor bestätigt die Rechte und Pflichten der Tuchhändlergilde zu Berlin und Cölln. Auswärtigen Händlern wurde der Verkauf von Tuch in der Residenz verboten.
 
22. 03. Der Cöllner Kaufmann Hans Kohlhase wird vor dem Berliner Georgentor gerädert.
15. 04. Der Gwardian (Vorsteher) und die Ältesten des Barfüßer-Klosters zu Berlin bitten den Rat zu Spandau, die Auslieferung der Schlüssel zur dortigen Zelle nicht mehr zu verlangen.
20. 04. Der Buchdrucker Hans Weiss aus Wittenberg erhält von Kurfürst Joachim II. Hektor das Privileg, alle von ihm in Berlin gedruckten Bücher ohne Konkurrenz im Kurfürstentum vertreiben zu dürfen.
     
15. 08. Die zur Reformierung des Gottesdienstes in Berlin und Cölln eingesetzten Visitatoren legen fest, die Marienschule und die Nikolaischule zu vereinigen. Der Rat der Stadt wurde verpflichtet, für arme Kinder Schulgeld bereitzustellen.
18. 08. Die kurfürstlichen Silberknechte bestätigen den Kirchenvisitatoren den Erhalt der von ihnen an die kurfürstliche Silberkammer abgelieferten Kirchengeräte, u.a. aus dem Grauen Kloster, dem Kloster zu Alt-Landsberg und den Kirchen zu Köpenick.
18. 08. Das Kirchensilber des Grauen Klosters der Franziskaner wird säkularisiert; 1541 wurde es dem Berliner Rat übergeben. Den verbliebenen Mönchen gewährte man weiterhin Wohnrecht im Kloster auf Lebenszeit.
30. 08. Die Brüder des Barfüßerordens in Berlin verlangen vom Rat zu Spandau die Rückgabe ihrer vom Rat in Besitz genommenen Terminei (Ordenshaus).
   
09. 11. Kurfürst Joachim II. Hektor verordnet, daß die Maurer von Berlin und Cölln eine abgeschlossene Zunft bilden sollen und kein fremder Maurer sie in beiden Städten und in den umliegenden Dörfern »in ihrer Nahrung« beeinträchtigen dürfe.

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