Berlin im Jahr 1537
20. 01. Kurfürst Joachim II. Hektor belehnt Peter Schmidt mit dem freien Burglehen beim St.-Georgen-Tor zwischen den Freihäusern von Christoph und Hans Wins und Jacob Geiber.
22. 01. Kurfürst Joachim II. Hektor verleiht seinem Kastner (Finanzverwalter) zu Potsdam das Stadtgericht zu Spandau als rechtes Mannslehen.
25. 02. Der Prediger Johann Bader verpflichtet sich, nachdem ihm der Rat zu Cölln ein Benefizium (Kirchenamt) in der Petrikirche verliehen hatte, dasselbe so lange auszuüben und dem Predigeramte vorzustehen, wie er im Dienste des Kurfürsten verbleiben werde.
 
01. 04. Kurfürst Joachim II. Hektor ernennt Christoph von Scheiding zu seinem Rat und Schloßhauptmann zu Cölln.
   
26. 07. Kurfürst Joachim II. Hektor erkennt an, von der Stadt Berlin die Teichstätte vor dem Spandauer Tor erhalten zu haben, und entschädigt sie dafür mit dem Casowschen Werder »samt dem wüsten Hofe und dem am Heerwege nach Spandau belegenen Terrain«.
10. 08. Kurfürst Joachim II. Hektor macht Andreas Schreck zu seinem Kellermeister im Schloß zu Cölln an der Spree.

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