Berlin im Jahr 1536
25. 01. Der Berliner Bürgermeister Johann (Hans) Tempelhof sen. wird von Kurfürst Joachim II. Hektor mit der niederen Gerichtsbarkeit von Berlin und Cölln belehnt.
 
08. 03. Kurfürst Joachim II. Hektor bekundet den Empfang von wertvollem Kirchengerät aus Frankfurt (Oder) für den Dom zu Cölln an der Spree.
28. 03. Kurfürst Joachim II. Hektor fordert die Räte zu Berlin und Cölln auf, mit sämtlichen Einwohnern auf dem Schlosse zur Erbhuldigung zu erscheinen.
06. 04. Kurfürst Joachim II. Hektor bestätigt die Privilegien und Rechte der Städte Berlin und Cölln mit besonderer Erwähnung des Rechts, nicht außerhalb der Stadt vor Gericht geladen zu werden und den ewigen Pfennig (die Nichtumprägung der Münze) zu behalten.
28. 05. Die Dominikanermönche zu Cölln müssen das dortige Kloster räumen und begeben sich nach der Neustadt Brandenburg, wo ihnen der Kurfürst eine Kirche eingeräumt hatte. Daraufhin wurde das Kollegiatstift im Cöllner Schloß in die Klosterkirche verlegt.
           
24. 12. Da der Gottesdienst in Berlin stark zurückgegangen war, beschließt der dortige Rat, die durch den Tod des Besitzers des Altars Trium regum in der Nikolaikirche frei gewordenen Einkünfte gänzlich einzuziehen und zur Besoldung des Organisten zu verwenden.

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