Berlin im Jahr 1526
 
25. 02. Die Räte von Berlin und Cölln erlassen auf Ersuchen der Meister des Barbier- und Wundarzthandwerks ein Innungsstatut, in dem man u.a. festlegte, daß für die Niederlassung als Barbier oder Wundarzt ein Fähigkeitsnachweis von vier Meistern notwendig war.
       
04. 07. Kurfürst Joachim I. Nestor erläßt auf Veranlassung des Kaisers und nach Beschluß der Prälaten, Herren, Städte usw. eine Verordnung zur Verfolgung derjenigen, welche der lutherischen Lehre anhängen.
 
20. 09. Der Abt Valentin von Lehnin kauft das Schulzengut und Schulzengericht zu Wandlitz und verleiht es an Hans von Röbel zu Buch.
15. 10. Die Herzogin Anna von Mecklenburg, geborene Markgräfin von Brandenburg, bittet den Rat zu Berlin um Entsendung einer Bademuhme (Hebamme).

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