Berlin im Jahr 1508
         
16. 06. Der aus Cölln stammende Kämmerer Schuler, der wegen Veruntreuungen zum Tode verurteilt, aber von Kurfürst Joachim I. Nestor begnadigt worden war, schwört, sich wegen seiner Gefängnishaft an niemandem zu rächen und Berlin-Cölln künftig zu meiden.
13. 07. Die Stadt Spandau bevollmächtigt gewisse Deputierte, der Kurfürstin Elisabeth Huldigung zu leisten.
14. 07. Kurfürst Joachim I. Nestor und Markgraf Albrecht überlassen dem Marstaller Hans Raner und seiner Ehefrau auf Lebenszeit »unser Haus gegenüber unserer Harnischkammer auf der Ecke beim Dominikanerkloster« zu Cölln.
10. 08. Kurfürst Joachim I. Nestor fügt dem seiner Gemahlin Elisabeth an Spandau verschriebenen Leibgedinge die Jagd in und um das Amt Spandau, besonders in der Teltowschen Heide, hinzu.
     
27. 12. Berlin und Cölln erhalten von Kurfürst Joachim I. Nestor gegen Zahlung von 90 Gulden jährlich umfangreiche Gerichtsbefugnisse zurück. Der Landesherr behielt sich allerdings die Besetzung der Richterämter und die Rechtsprechung bei schweren Vergehen vor.

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