Berlin im Jahr 1453
   
13. 03. Papst Nikolaus V., der dem Kurfürsten Friedrich II. Eisenzahn am 11. März zu Rom die geweihte Rose zum Geschenk machte, welche dieser in der Schloßkapelle zu Cölln niederlegen wollte, gewährt den andächtigen Besuchern dieser Kapelle einen Ablaß.
27. 03. Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn bestätigt die Ratsmitglieder für Berlin.
 
23. 05. Die Schiffergilde zu Berlin gibt sich ein Statut. Es regelte die Besetzung eines ihr gehörenden Altars, die Begräbnisse der Gildebrüder, die Verteilung des Gildebiers, die Bestrafung ungehorsamer Zunftgenossen usw.
         
05. 11. Über die Rückkehr des Kurfürsten Friedrich II. Eisenzahn von der Pilgerfahrt nach dem heiligen Grabe wird eine Notiz angefertigt.
07. 11. Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn gestattet Friedrich Rakow eine Verpfändung zu Rudow.
24. 12. Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn bestätigt die Verpfändung von Seefeld und halb Pankow, die seine Räte während seiner Wallfahrt vorgenommen haben.

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