Berlin im Jahr 1409
   
20. 03. Die Ratsleute zu Berlin erteilen als Obrigkeit des Dorfes Lichtenberg der Ehefrau von Hans Plawe von Mühlenbeck, Katharina Bernyrinne, ein Legitimationsattest zur Geltendmachung eines Erbanspruchs.
23. 03. Bruder Peter Lugow gelobt eidlich, die Stadt Berlin in geistlichen Rechtssachen mit seinem Rat zu unterstützen.
13. 04. Dietrich von Quitzow verleiht im Auftrage des Markgrafen Jobst der Stadt Köpenick das dortige Gericht.
 
03. 06. Markgraf Jobst benachrichtigt die Ratsherren zu Berlin, daß der Herzog von Pommern-Wolgast in das Land eindringe, und ruft sie zur Hilfe bei der Abwehr auf.
22. 06. Die Ratsherren der Stadt Berlin verschreiben dem Berliner Bürger Peter Ziseck und dessen Ehefrau für 63 Schock böhmischer Groschen Prager Währung eine jährliche Rente von sieben Schock gleicher Münze.
 
05. 08. Markgraf Jobst fordert die Ratsherren zu Berlin auf, ihm Zimmerleute, Geld, Fische und Pferde nach Kremmen zu schicken.
06. 08. Markgraf Jobst fordert die Ratsherren zu Berlin auf, ihm unverzüglich Speisebier und Brot aus seinen Mühlen ins Feldlager beim Dorfe Betz schicken zu lassen.
15. 08. Herzog Schwantebor von Pommern-Stettin erläßt der Stadt Berlin einen Teil der fälligen Urbede.
19. 08. Herzog Schwantebor zu Stettin beklagt sich bei den Ratsherren zu Berlin und Cölln über den Raubritter Dietrich von Quitzow und seine Helfer.
19. 09. Markgraf Jobst legt Streitigkeiten zwischen den Wenden auf dem Kietz und dem Rat zu Spandau bei.
25. 09. Markgraf Jobst gestattet den Einwohnern zu Berlin und Cölln, ihre Güter nach ihrem Belieben in Freienwalde, Finow oder anderen bequem gelegenen Orten auszuschiffen.
16. 10. Die Ratsherren der Stadt Berlin verschreiben Hans Dannewitz sowie dessen Ehefrau und seinen Töchtern für 36 Schock böhmischer Groschen eine jährliche Rente von drei Schock gleicher Währung.
17. 10. Der Raubritter Dietrich von Quitzow entläßt Köpenick aller ihm geleisteten Gelübde.
22. 11. Der alte Turm der Pfarrkirche St. Marien stürzt ein.
08. 12. Herzog Swantibor (Schwantrboor) von Pommern-Stettin, Statthalter in der Mark Brandenburg, quittiert den Ratsleuten zu Berlin den Erhalt der fälligen Orbede.

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