Berlin im Jahr 1394
 
09. 02. Markgraf Jobst von Mähren befiehlt den Ratsherren von Berlin, Cölln, Brandenburg und anderen Städten, den Rat und die Bürgerschaft von Beelitz, Treuenbrietzen und Mittenwalde aufzufordern, Markgraf Wilhelm von Meißen den Huldigungseid zu leisten.
11. 03. Der Rat zu Berlin erklärt, daß er den Priester Michael Klosterwald auf Lebenszeit zum Vorsteher der Heiliggeistkapelle eingesetzt hat.
14. 04. Heinrich von Reichenbach bekennt, dem Rat zu Berlin 350 Schock Groschen schuldig zu sein. Bis zur Bezahlung dieser Schuld sollte der Rat die Urbede (Steuer) aus Köpenick sowie den Zins von der Müggel zurückhalten dürfen.
     
14. 08. Berlin, Cölln, Spandau und weitere Städte verbinden sich erneut, wie schon 1393, gegen das Räuber- und Raubritterunwesen in der Mark Brandenburg.
   
15. 11. Markgraf Jobst verfügt, die fällige Urbede Berlins und Cöllns mit der wegen Köpenick angefallenen Schuld zu verrechnen.

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