Berlin im Jahr 1391
31. 01. Berlin erwirbt von dem Berliner Schulzen Thilo von Brügge die höhere und niedere Gerichtsbarkeit. Damit lag die gesamte Gerichtsbarkeit bei Berlin.
25. 02. Markgraf Jobst übereignet der Stadt Berlin das Dorf Lichtenberg.
25. 02. Markgraf Jobst bestätigt, daß Tyle Brügge dem Rat zu Berlin und Cölln das Schulzenamt mit allem Zubehör verkauft hat.
25. 02. Markgraf Jobst von Mähren bestätigt dem Berliner Rat den Besitz der höheren und niederen Gerichtsbarkeit für Berlin und Cölln. Dieser hatte sie am 31. Januar gegen Zahlung von 350 Schock böhmischer Groschen von Thilo von Brügge jr. erworben.
     
05. 06. Markgraf Jobst von Mähren stimmt dem Erwerb der Gerichtsbarkeit durch die Stadt Berlin zu.
         
11. 12. Markgraf Jobst gebietet den Ratsherren zu Brandenburg, Berlin, Cölln, Frankfurt, Prenzlau und in allen anderen Städten der Neumark, Boto von Castellowitz als Hauptmann der Mark anzuerkennen und ihm die landesherrlichen Abgaben nicht vorzuenthalten.

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