13. 06. |
Die Ratsleute von Berlin und Cölln erlassen für beide Städte ein Statut wegen Erhebung des Schosses (Jahressteuer) von
Grundstücken, wegen des Bierbrauens und -schänkens wegen Erlangung des Bürgerrechts. Das Bürgerrecht kostete zehn Schillinge.
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13. 06. |
Der Rat zu Berlin und Cölln legt fest: 1. nur Bürger der Stadt haben das Recht, Bier zu brauen, 2. im Heiliggeisthospital darf in
geringen Mengen Bier gebraut werden und 3. fremde Biere dürfen nur mit Genehmigung des Rates ausgeschenkt werden.
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24. 06. |
Kaiser Karl IV. bestätigt das von Markgraf Otto dem Faulen seiner Gemahlin Katharina auf Spandau, Nauen und Rathenow verschriebene
Leibgedinge.
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26. 06. |
Markgraf Otto der Faule verkauft den Städten Berlin und Cölln Hebungen (Einkünfte) aus den Dörfern
Falkenberg und Bergholz.
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