Der Rat von Berlin und Cölln bevollmächtigt einen Abgesandten, mit dem Papst über die Lösung beider Städte vom
päpstlichen Banne zu verhandeln.
07. 04.
Der Rat zu Berlin verbietet den Juden, die für eine gewisse jährliche Abgabe Vieh schlachten und Fleisch verkaufen
dürfen, den Viehhändlern vor den Toren entgegenzugehen, und bestimmt, daß sie Schlachtvieh nur auf dem Markt kaufen und verkaufen dürfen.