Herzog Rudolph von Sachsen überläßt dem »Kaland zu Spandau und auf der Heide« (Bruderschaft, die sich die
Würdigung verstorbener Mitbürger zur Aufgabe gestellt hatte) das Patronat über den St.-Jürgen-Altar bei Spandau.
13. 08.
Die Ratsleute von Brandenburg, Berlin und Cölln bezeugen, daß sie sich mit den Münzmeistern zu Brandenburg und
Berlin über verschiedene, die Münzen der genannten Städte betreffende Fragen geeinigt haben.