Berlin im Jahr 1319
12. 01. Markgraf Woldemar übereignet der Doppelstadt Berlin-Cölln das Dorf Rosenfelde (Friedrichsfelde). Im Gegenzug verzichteten die Städte auf ausstehende Geldforderungen an den Markgrafen.
   
13. 04. Markgraf Woldemar verkauft dem Berliner Hospital zum heiligen Geiste das Vorwerk Heinrichsdorf mit dem Ober- und Untergericht und allem Zubehör für 150 Mark brandenburgischen Silbers und setzt den Geistlichen Arnold zum Vorsteher des Hospitals ein.
13. 04. Markgraf Woldemar vereinigt die Propstei Berlin mit den Parochialkirchen zu Berlin und Cölln.
19. 04. Markgraf Woldemar erklärt, daß auf sein Begehren Bischof Johann von Brandenburg die Stadt Cölln in kirchlichen Angelegenheiten der Propstei Berlin unterstellt habe.
28. 05. Markgraf Woldemar überläßt dem »Kaland zu Spandau und auf der Heide« (Bruderschaft, die sich die Würdigung verstorbener Mitbürger zur Aufgabe gestellt hatte) Steuereinnahmen aus dem dortigen Gebiet.
   
14. 08. Markgraf Woldemar stirbt etwa 40jährig in Bärwalde (Neumark). Sein einbalsamierter Leichnam wurde neun Tage aufgebahrt und anschließend im Kloster Chorin beigesetzt.
30. 09. Markgräfin Agnes, die Witwe Woldemars, und ihr Vormund, Herzog Rudolph von Sachsen, bestätigen den Städten Berlin und Cölln umfassende Privilegien. Die Doppelstadt wurde als einheitliche Steuergemeinde anerkannt, die Orbede wurde auf 150 Mark festgelegt.
30. 09. Herzog Rudolph von Sachsen und Markgräfin Agnes von Brandenburg verleihen der Stadt Spandau besondere Rechte bezüglich der Rechtspflege, des Erwerbes und Besitzes von Lehngütern, der Ausfuhr von Getreide, der Münze und des Gewerbebetriebes.
30. 09. Markgräfin Agnes, die Witwe Woldemars, trifft in Begleitung des Herzogs Rudolf von Sachsen in der Doppelstadt Berlin-Cölln ein, um sich vom Rat und von den Bürgern huldigen zu lassen.
14. 10. Als Vormund der Markgräfin Agnes bestätigt Herzog Rudolph von Sachsen der Stadt Rathenow die gleichen Privilegien und Freiheiten, wie sie die Städte Berlin und Spandau genießen.

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