Berlin im Jahr 1317
 
10. 02. Markgraf Johann befreit zum Seelenheil seiner Eltern 9 1/2 Hufen Landes in Beyersdorf, welche Heino und Lorenz Große dem Kloster Spandau verkauft hatten, von allen öffentlichen Abgaben.
 
05. 04. Markgraf Woldemar bestätigt und erweitert den Bürgern von Berlin und Cölln ihre Privilegien, namentlich in betreff des Hafens zu Oderberg. Für alle Straffälle war nun das städtische Gericht zuständig. Das galt auch für markgräfliche Vasallen und Juden.
05. 04. Markgraf Woldemar bestätigt, daß sich die in Berlin und Cölln wohnhaften Juden vor dem Stadtgericht zu verantworten haben, wenn sie eines Verbrechens schuldig sind.
12. 04. Zum Seelenheil der Markgrafen Hermann und Johann schenkt Markgraf Woldemar dem Kloster in Spandau zehn Hufen Landes in Wilmersdorf und eine Jahreseinnahme an Steuern aus dem Städtchen Beyersdorf.
12. 04. Markgraf Woldemar von Brandenburg stiftet eine Kapelle im Schloß Spandau und weist ihr Pachteinnahmen aus Biesenthal zu.
 
20. 06. Markgraf Woldemar sichert den Bürgern der Stadt Spandau den ausschließlichen Gerichtsstand vor dem Stadtschulzen zu.
     
30. 10. Markgraf Woldemar ordnet an, die Handelsstraßen von Berlin und Frankfurt (Oder) nach Niederfinow über Neustadt-Eberswalde zu führen, und bestätigt der Stadt Niederlagsrecht, d.h. jeder Kaufmann wurde gezwungen dort seine Waren zum Kauf anzubieten.
30. 11. Der Rat zu Spandau läßt die Bäckergilde wieder zu, die er vor der Ernte wegen des starken Preisanstiegs bei Backwaren aufgelöst hatte.
24. 12. Markgraf Woldemar bestätigt die Stiftung des Altars Exulum in der Petrikirche zu Cölln.

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