05. 04. |
Markgraf Woldemar bestätigt und erweitert den Bürgern von Berlin und Cölln ihre Privilegien, namentlich in betreff des Hafens zu
Oderberg. Für alle Straffälle war nun das städtische Gericht zuständig. Das galt auch für markgräfliche Vasallen und Juden.
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05. 04. |
Markgraf Woldemar bestätigt, daß sich die in Berlin und Cölln wohnhaften Juden vor dem Stadtgericht zu verantworten haben, wenn
sie eines Verbrechens schuldig sind.
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12. 04. |
Zum Seelenheil der Markgrafen Hermann und Johann schenkt Markgraf Woldemar dem Kloster in Spandau zehn Hufen Landes in Wilmersdorf und eine
Jahreseinnahme an Steuern aus dem Städtchen Beyersdorf.
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12. 04. |
Markgraf Woldemar von Brandenburg stiftet eine Kapelle im Schloß Spandau und weist ihr Pachteinnahmen aus Biesenthal zu.
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