Der Rat der Stadt Spandau bekundet den von einem Bürger der Stadt an das Kloster Spandau vorgenommenen Verkauf einer Wiese, die er von allen
bürgerlichen Lasten befreit.
03. 03.
Der Rat von Berlin und Cölln beschließt, mit weiteren märkischen Städten, darunter Frankfurt (Oder),
Brandenburg und Salzwedel, zur Abwehr äußerer Gefahren sowie zur Sicherung der städtischen Autonomie ein Schutzbündnis einzugehen.