Markgraf Otto V. übereignet mit Zustimmung seiner Söhne Otto und Albrecht der Stadt Spandau das Dorf Staaken, das er zuvor Ritter
Heinrich von Bredow abgekauft hatte.
28. 10.
Den Wollenwebern zu Berlin wird ein Innungsbrief erteilt. Darin wurde ihnen untersagt, »sich bei Juden Garn zu
verschaffen«. Dies war zugleich die erste urkundliche Erwähnung der Juden in der Stadt.