Berlin im Jahr 1289
     
11. 04. Propst Nicolaus zu Spandau bestätigt urkundlich, daß er die Einkünfte der Kirchen in Bornim und Golm erhalten hat.
02. 05. Die Berliner Ratsmänner Jakob von Litzen, Zabel von Stenhusen, Denecke von Belgheren und Johannes Buch geben verschiedene Rechte der Tuchmacherzunft bekannt.
29. 05. Der Rat zu Berlin erläßt das Statut für die Wollenweber.
29. 05. Die Berliner Ratsmänner Jakob von Litzen, Zabel von Stenhusen, Denecke von Belgheren und Johannes Buch bestätigen den Tuchmachern das Recht, Mitglieder ihrer Gilde um sechs Pfennige zu pfänden, die einer Vorladung nicht folgen.
24. 06. Die Heiliggeistkirche zu Spandau erhält von den Rittern Heynekin und Ludwig von der Gröben vier Hufen Land im Dorf Seegefeld als Stiftungsgabe für die nach ihrem Ableben durchzuführende Gedächtnisfeier.
 
14. 08. Markgraf Otto V. schenkt den Berliner Bürgern »wegen vielfach ihm erwiesener Willfährigkeit« den Hof Wedding mit allen Rechten, die er selbst daran besessen hatte.
     
05. 12. Der Rat zu Spandau erklärt mit Zeugnis sämtlicher Ratsherren und Bürger, daß der Pfarrer der Heiliggeistkirche zu Spandau der Stadt Teltow eine jährliche Getreidepacht überlassen habe.

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