Die Markgrafen Johann I. und Otto III. bestätigen der Stadt Spandow (Spandau) die Zollfreiheit und das Brandenburgische Recht,
verleihen der Stadt auch das Dorf Bens (Behns) und gewähren ihr achtjährige Abgabenfreiheit.
29. 07.
Die Spandauer Hauptkirche St. Nicolai wird erstmalig urkundlich als ecclesia forensis (Marktkirche) erwähnt.