Berlin im Jahr 1237
                 
28. 10. Cölln (an der Spree) wird erstmals urkundlich erwähnt. In einem Vertrag zwischen Bischof Gernand von Brandenburg und den Markgrafen Johann I. und Otto III. zur Beilegung ihres Streits um den Kirchenzehnt wurde Pfarrer Simeon von Cölln als Zeuge genannt.

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