07. 03. |
Die Markgrafen Johann I. und Otto III. verleihen der Stadt Spandau Brandenburger Recht, gewähren ihr
Zollfreiheit und erlauben ihr, eine Flutrinne anzulegen. Die in der Urkunde erwähnte Flutrinne ließ auf das Vorhandensein einer Mühlenanlage
schließen.
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