Christian Friedrich Brimsleben

+ 1724

Oberbürgermeister
von 1712 bis 1722

Hofrat Christian Brimsleben übte das Amt des Bürgermeisters schon drei Jahre aus, ehe er nachweislich am 27. Mai 1715 seinen Bürgermeistereid ablegte. Eine frühere Eidesleistung ist jedenfalls nicht bekannt.

Christian Brimsleben betätigte sich zuvor als Regimentsquartiermeister, als Landeinnehmer des Kreises Teltow und ab 1721 als Kommissar der Serviskammer (Amt für Freikauf von der Pflicht zur Truppenverpflegung und Einquartierung).

Am 27. November 1715 - während der Amtszeit Brimslebens als Bürgermeister - wurden Begriff und Rechtsstand des "Schutzverwandten" eingeführt. Darunter verstand man einen Bürger der Stadt, der zwar keiner Innung angehören, aber den Bürgereid leisten und zugleich vier Taler zahlen mußte. Damit war der Erwerb der Bürgerschaft erleichtert worden. Diese Regelung half Berlin, seinen Verlust an vielen Einwohnern ein wenig zu kompensieren. Friedrich Wilhelm I. hatte nämlich kurz nach seiner Thronbesteigung 1713 rigorose Sparmaßnahmen angeordnet, die nicht nur den Hof betrafen. Maler und Musiker wurden entlassen, das Theater geschlossen, die Akademie der Wissenschaften Räume und Mittel genommen und der Lustgarten von Bäumen, Blumen und Brunnen beräumt und in einen Exerzierplatz umgestaltet. Daraufhin verließen die Stadt neben zahlreichen Adligen auch Tausende Handwerker, da ihre gewerbliche Grundlage bis dahin stark auf die Belieferung des Hofes ausgerichtet war. Eine Krise des Handels- und Kreditwesens führte 1714 überdies zu zahlreichen Bankrotten. Hinzu kamen 1715 der Eintritt Brandenburgs in den Pommerschen Krieg und sich anschließende Mißernten. Erst 1720 setzte wieder ein wirtschaftlicher Aufschwung ein. Christian Brimsleben stand also in einer für Berlin schwierigen Zeit an der Spitze der Stadt.

 

© Edition Luisenstadt, 1998
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